Das Land startet den ersten Projektaufruf „Neues Wohnen“ für gemeinschaftliche generationenübergreifende Wohnprojekte. Mit einem eigenständigen Förderansatz für gemeinschaftliche Wohnformen setzt Baden-Württemberg im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Mit einem eigenen Förderansatz für gemeinschaftliche Wohnformen setzen wir im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse“, sagte Ministerin Razavi. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 32 Millionen Euro bereit.
Zum Auftakt des Förderangebots „Neues Wohnen“ hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun einen Projektaufruf „gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen“ (PDF) veröffentlicht. „Wir wollen damit bezahlbaren und qualitätsvollen Wohnraum schaffen, in dem unterschiedliche Generationen gemeinschaftlich leben“, so Razavi.
Zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten
Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.
„Die bisher existierenden Förderprogramme stoßen bei gemeinschaftsbezogenen Projekten an Grenzen“, so Razavi. „Mit dem neuen Förderangebot greifen wir die individuellen Wohnbedürfnisse der Menschen auf und geben ihnen Raum zur Verwirklichung.“
Bis zum 30. September Projektideen einreichen
Mit dem neuen Förderangebot „Neues Wohnen“ wird die Ankündigung im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung umgesetzt, die Förderung von bezahlbarem Wohnraum auf Formen des neuen, vor allem gemeinschaftlichen Wohnens auszuweiten. Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun in einem ersten Schritt die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an neues-wohnen@mlw.bwl.de) einzureichen. Die Ideen werden von einem Expertengremium geprüft und bewertet. In einer zweiten Phase sollen erfolgsversprechende Ideen konkretisiert und über eine Förderung entschieden werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Gemeinschaftliche Wohnprojekte für alle Altersgruppen
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