Im nächsten Schritt sollen mit den Projektträgern Gespräche geführt und gemeinsam der mögliche Förderrahmen konkretisiert werden. Sobald die mögliche Förderhöhe feststeht, können die Projektträger passgenau ihren Förderantrag stellen.
Große Resonanz auf den Projektaufruf
Der Projektaufruf war im Februar 2022 auf große Resonanz gestoßen: Rund 80 Bewerbungen aus allen Landesteilen sind eingegangen. Antragsberechtigt waren sowohl Kommunen und städtische Wohnungsbaugesellschaften, als auch Genossenschaften, Vereine oder private Bauherren. „Wir brauchen alle Akteure, um mehr bezahlbaren und zukunftsgerechten Wohnraum zu schaffen. Jede Wohnung zählt, und auch jede gute Idee, um mehr Wohnraum zu schaffen, zählt“, so Ministerin Nicole Razavi.
Die fünf Projekte wurden im Rahmen der dritten Fördertranche von „Innovativ Wohnen BW – Beispielgebende Projekte“ ausgewählt. In einer ersten Fördertranche wurden Ende 2019 drei Projekte ausgewählt, die sechs beispielgebenden Projekte der zweiten Fördertranche wurden Ende 2020 verkündet. Sie umfassen sehr unterschiedliche umsetzungsorientierte, teils auch experimentelle Ansätze baulicher und konzeptioneller Art. Allen gemeinsam ist der beispielgebende Ansatz im Feld des gemeinschaftlich orientierten und bezahlbaren Wohnens und der innovative Umgang mit Zukunftsthemen wie zum Beispiel der resilienten Stadt oder neuen Wohntypologien. Auch für die ersten zwei Fördertranchen hat das Land je fünf Millionen Euro bereitgestellt.
Wohnraumoffensive BW
Mit der Wohnraumoffensive BW setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren, sozial gemischten und zugleich innovativen Wohnraum. Die wesentlichen drei Bausteine sind der Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW, die die Verzahnung der Themen Bezahlbarkeit und Innovation im Wohnen zum Thema macht.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnraumoffensive Baden-Württemberg
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