Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten für 2025 sind ab sofort bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.
„Für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind gemeinsame Erlebnisse von großer Bedeutung, diese sind prägend und stärken den Zusammenhalt. Die vielen Herausforderungen für Familien in dieser von Krisen geschüttelten Zeit machen es umso wichtiger, ihnen positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 19. Dezember 2024 in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass und den mehr als 140 Angeboten unserer Kooperationspartner geben wir dafür interessante und günstige Anregungen.“ Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben.
Landesfamilienpass mit sozialer Komponente
Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass aber schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag beziehungsweise Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Weitere Auskünfte, etwa zu eventuellen kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen, erhalten Interessierte auch bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de
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