Landkreis Main-Spessart: 75 weitere Coronavirus Infektionen, 2 Todesfälle seit 05.11– Aktueller Stand 10.11.2020 – Aktuelle Informationen

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Respiratory Mask Protective Mask  - asundermeier / Pixabay
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Im Landkreis Main-Spessart sind aktuell (Stand: 10. November) 112 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Insgesamt gab es im Landkreis Main-Spessart seit Beginn der Pandemie 550 positiv auf Covid-19 getestete Personen. Genesen sind davon 430 Personen. Leider gibt es einen weiteren Todesfall. Ein positiv getesteter Bewohner des Gesundheitszentrums Gemünden ist verstorben. Die Zahl der an bzw. mit Sars-CoV-19 Verstorbenen liegt damit bei acht. Fünf Patienten werden stationär im Klinikum Main-Spessart behandelt, einer davon auf der Intensivstation.

Corona-Zahlen nach Kommunen
Wie gewohnt veröffentlichen wir am letzten Freitag im Monat hier die aktuellen Corona-Zahlen auf Gemeinde-Ebene.

20-10-30 C Gemeindeliste 20-10-30 C Gemeindeliste, 408 KB

Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass wir diese Zahlen nur monatlich, und nicht z. B. wöchentlich in unseren „Aktuellen Informationen“ veröffentlichen. Denn auch wenn in einer Kommune keine oder nur wenige Fälle bekannt sein sollten, heißt das nicht, dass das Infektionsgeschehen tatsächlich niedrig ist. Zudem ließen sich bei zu kurzen Abständen der Bekanntgabe und damit zu geringer zeitlicher Unterschiede direkte Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen, was in der Vergangenheit leider zur Stigmatisierung Betroffener geführt hat. Im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen ist von uns allen eine erhöhte Sensibilität gefordert. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

***Häufig gestellte Fragen***
Die Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie – wie auch weitere Informationen zum Corona-Virus – u. a.  auf www.rki.deexterner Link oder www.lgl.bayern.deexterner Link.

Corona-Hotline des Landkreises
Ihre Fragen rund um dieses Thema beantworten auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Corona-Hotline. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr, unter 0 93 53 / 793 – 14 90 erreichbar. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Rechtsauslegung oder Anträgen auf eine Ausnahmegenehmigung besteht die Möglichkeit, sich per E-Mail unter Ausnahmegenehmigung@Lramsp.de an das Landratsamt Main-Spessart zu wenden. Es wird gebeten von Anfragen zum Bearbeitungsstand der Anliegen abzusehen. Die Anfragenden werden schnellstmöglich informiert.

Infos zu Testergebnissen
An der Corona-Hotline fragen unsere Bürger*innen immer wieder nach, wer sie über ihre Testergebnisse informiert. Negative Ergebnisse teilt entweder das jeweils beauftragte Labor (das trifft etwa auf Personen zu, die am Testzentrum in Marktheidenfeld getestet wurden) oder die Arztpraxis, in der der Test vorgenommen wurde, mit – NIE das Gesundheitsamt!

Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.

Fragen zur Versendung der Ergebnisse können Ihnen auch bei der Testung selbst beantwortet werden.

Selbsthilfegruppen – Treffen sind unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln weiterhin möglich
Online-Treffen der Selbsthilfegruppen sind immer zulässig. Nach dem Sinn und Zweck der 8. BayIfSMV können darüber hinaus auch absolut notwendige Präsenztreffen von Selbsthilfegruppen stattfinden. Die Durchführung als Präsenztreffen soll nur dann in der Gruppe erfolgen, wenn hierdurch ein gesundheitlicher oder körperlicher Erfolg zu erwarten ist, der umgekehrt bei der individuellen Betreuung ausbliebe, und die Durchführung medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Der Veranstalter oder in sonstiger Weise für die (Selbst-)Organisation der Gruppe Verantwortliche hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Es ist auf geeignete Weise sicherzustellen, dass die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist

 

Quelle: main-spessart.de

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