Landkreis Main-Spessart: 77 weitere Coronavirus Infektionen – Keine Todesfälle – Aktueller Stand 30.10.2020 – Aktuelle Informationen

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Aktuelles *** Landratsamt bleibt geöffnet ***

 

Im Landkreis Main-Spessart sind aktuell (Stand: 30. Oktober) 90 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Insgesamt gab es im Landkreis Main-Spessart seit Beginn der Pandemie 397 positiv auf Covid-19 getestete Personen. Genesen sind davon 301 Personen. Die Zahl der an bzw. mit Sars-CoV-19 Verstorbenen liegt unverändert bei sechs. Es befinden sich 910 enge Kontaktpersonen (KP 1) in häuslicher Quarantäne. Ein Patient wird stationär im Klinikum Main-Spessart behandelt.

 

Ein positiver Fall im Kreisseniorenzentrum Gemünden
Vorerst Besuchsverbot
Ein Bewohner des Kreisseniorenzentrums Gemünden wurde positiv auf das Corona-Virus getestet. Der Bewohner wurde unverzüglich isoliert. Er weist Krankheitssymptome auf, befindet sich jedoch nicht in stationärer Behandlung. Wie sich der Bewohner infiziert hat, steht derzeit noch nicht fest und wird nachverfolgt.
Die Einrichtung steht in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, werden alle Bewohner und Mitarbeiter getestet. Zunächst bis zum Vorliegen aller Testergebnisse ist ein Besuchsverbot für die Einrichtung ausgesprochen. Die Versorgung aller Bewohner ist weiterhin gewährleistet.
Insgesamt leben 120 Senioren im Kreisseniorenzentrum. Dies ist der erste Fall einer Infektion in der Gemündener Einrichtung seit Beginn der Pandemie. Die Information aller Bewohner und der Angehörigen läuft derzeit.
Die aktuell geltende Besuchsregelung der beiden weiteren Senioreneinrichtungen des Landkreises in Marktheidenfeld und Karlstadt bleibt bestehen und wird strikt umgesetzt. „Wir bitten um Einhaltung dieser notwendigen Maßnahme und um Ihr Verständnis!“, so Landrätin Sabine Sitter.

Corona-Zahlen nach Kommunen
Wie gewohnt veröffentlichen wir am letzten Freitag im Monat hier die aktuellen Corona-Zahlen auf Gemeinde-Ebene.

 

20-10-30 C Gemeindeliste 20-10-30 C Gemeindeliste, 408 KB

Aufgrund einiger Nachfragen möchten wir darauf hinweisen, dass wir diese Zahlen nur monatlich, und nicht z. B. wöchentlich in unseren „Aktuellen Informationen“ veröffentlichen. Denn auch wenn in einer Kommune keine oder nur wenige Fälle bekannt sein sollten, heißt das nicht, dass das Infektionsgeschehen tatsächlich niedrig ist. Zudem ließen sich bei zu kurzen Abständen der Bekanntgabe und damit zu geringer zeitlicher Unterschiede direkte Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen, was in der Vergangenheit leider zur Stigmatisierung Betroffener geführt hat. Im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen ist von uns allen eine erhöhte Sensibilität gefordert. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

Landratsamt bleibt geöffnet!
Unter den bisherigen Voraussetzungen bleibt das Landratsamt Main-Spessart bis auf weiteres geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren, online oder per Telefon. Für die KFZ-Zulassung nutzen Sie bitte vorrangig die Online-Terminvergabe. Hier ist es allerdings wie bisher möglich, ohne Termin zu kommen. Mehr unter www.main-spessart.deexterner Link.

Kindergärten
Außerdem gilt weiterhin, vorbehaltlich einer neuen Regelung durch die Staatsregierung, dass alle Kinder die Einrichtung besuchen können, jedoch in festen Gruppen betreut werden. Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Ampel auf „rot“

Der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Main-Spessart liegt weiter über 50. Damit gelten für den Landkreis Main-Spessart die Regeln, die in der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzverordnung für diesen Fall vorgesehen sind (hier die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7externer Link):

Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:

1. in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)

  • auch am Platz in den Schulen für alle Jahrgangsstufen
  • auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, und insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (z.B. Fahrstühle, Flure, Eingänge und Kantine, mit Ausnahme der Einnahme des Essens).

2. Gastronomie und Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Von 22 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

3. Private Feiern und Treffen – Hochzeits- und Geburtstagsfeiern

Private Feiern und Treffen (unabhängig davon, an welchem Ort sie stattfinden) sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen beschränkt. Dies gilt auch für Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.

Geltungsdauer
Die Regeln gelten – vorbehaltlich neuer Regelungen durch die Staatsregierung – bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 100 oder mehr steigen, gelten für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat. Die Bayerische Corona-Ampel gibt das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite https://www.stmgp.bayern.de/externer Link bekannt.

Quelle: main-spessart.de

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