Aktuelle Informationen zum Corona-Virus aus dem Landkreis Main-Spessart
Im Landkreis Main-Spessart gibt es aktuell 38 positiv auf Covid-19 getestete Personen (Stand: 26.03.2020, 14.00 Uhr).
Aktuell konnten 143 Personen aus der häuslichen Quarantäne entlassen werden, 291 Personen sind noch unter häusliche Quarantäne gestellt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Personen auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Die Quarantäne ist eine Präventionsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Alle verfügbaren Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ermitteln Kontaktpersonen und leiten gegebenenfalls Testungen ein. „Verhalten Sie sich so, als ob jede Person, der sie begegnen, potentiell positiv ist. Nur wenn jeder für sich alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen einhält, haben wir noch die Möglichkeit den Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen“, appellierte Schiebel an die Menschen.
Landratsamt Main-Spessart und seine Außenstellen ab Donnerstag, 19. März geschlossen! Bitte verstärkt E-Mail und Telefon nutzen
Um sowohl die Bevölkerung als auch die Mitarbeiter des Landratsamtes vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu schützen und solange wie möglich den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können, wird der Parteiverkehr im Landratsamt sowie in den Außenstellen, wie bspw. Veterinäramt, Führerschein- und Zulassungsstelle, bis auf die unten genannten Ausnahmen, Schulwesen oder Tourist-Info, bis auf weiteres ausgesetzt. Persönliche Vorsprachen sind also nicht mehr möglich. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger daher, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post, E-Mail oder telefonisch zu erledigen.
+++Richtiges Verhalten bei leichten Symptomen+++
Immer wieder stellen Betroffene die Frage, ob sie bei einer Atemwegserkrankung ärztlichen Rat einholen und um einen Test bitten sollten, auch wenn die Symptome nur leicht sind (Husten, Niesen, Halsschmerzen). Das sollte man in diesen Fällen tun:
- wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
- wenn man in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert Koch Institut ausgewiesenen Risikogebiet war,
- wenn Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.),
- wenn man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege).
Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte umgehend Ihren Hausarzt oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Dort bespricht man mit Ihnen das weitere Vorgehen. Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren.
Keine Testung ist für die Personen vorgesehen, die Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatten, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund sind. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung und kann auch niemanden anstecken.
Weitere Infos dazu finden Sie bei den häufigsten Fragen des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
+++Möglichkeiten für den Einzelhandel mit „verbotenem Sortiment“ durch Lieferdienst+++
Die Regierung von Unterfranken vertritt die Auffassung, dass für Geschäfte des Einzelhandels mit eigentlich durch die Allgemeinverfügung des Ministeriums „verbotenem Sortiment“, wie z. B. Bücher, CDs DVDs oder Büromaterial, bis auf Weiteres unter Vorbehalt ein Lieferdienst eingerichtet werden kann, wenn der Warenverkehr tatsächlich kontaktlos abgewickelt wird. Voraussetzung ist die Einhaltung der Regelungen des Onlinehandels, d.h. Vorkasse durch Überweisung, PayPal, o. ä., oder der Händler legt die Rechnung für die Überweisung bei, und stellt die Ware selbst oder lässt sie durch einen Lieferanten vor der Tür des Kunden oder einem vereinbarten Ort abstellen. Es darf also keine persönliche Übergabe und keinen Kundenkontakt geben. Die Regierung sieht dies als Onlinelieferdienst, der wie Online-Handel zu werten ist, mit dem Unterschied, dass die Zustellung nicht per Post erfolgt, sondern durch einen anderweitigen Lieferanten.
+++Ausnahmen der Ausgangsbeschränkung?+++
Wir können zu diesen Fragen leider nur auf die Regelungen der Allgemeinverfügung sowie die auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Inneren veröffentlichten FAQs (https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php ) verweisen und unsere eigene Rechtsauffassung mitteilen. Dabei legen wir die triftigen Gründe restriktiv aus: ist die Tätigkeit unbedingt notwendig? Ist die Tätigkeit vergleichbar mit einem in der Allgemeinverfügung explizit angeführten triftigen Grund (z.B. Bewegung an der frischen Luft, oder Sport)? Besteht durch die Tätigkeit eine Ansteckungsgefahr für andere? Grundsätzlich gilt aber nach wie vor: was jetzt nicht zwingend erledigt werden muss, kann und soll man auch zu einem späterem Zeitpunkt erledigen!
Nach (Ziffer 6) dieser Allgemeinverfügung ist die Polizei die für die Kontrolle der Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zuständige Behörde. Im Falle einer Kontrolle ist dieser also das Vorliegen triftiger Gründe glaubhaft zu machen. Allein die Polizei entscheidet je nach Sachverhalt, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht, und ist dabei nicht an unsere Einschätzung gebunden. Wir wissen, das ist nicht unbedingt die Auskunft, die ein Anrufer gerne haben möchte. Aber in diesen besonderen Zeiten kann man leider nicht auf jede detaillierte Frage eine detaillierte Antwort erwarten – manches beantwortet gerade jetzt der gesunde Menschenverstand, was muss sein, was eher nicht.
+++Fahrpersonal im VVM-Regionalbusverkehr verkauft vorübergehend
keine Fahrkarten – Regelungen zum Ferienfahrplan+++
Um den Betrieb der Regionalbuslinien im Landkreis Main-Spessart aufrecht erhalten zu können und um die Ansteckungsgefahr für Fahrgäste und das Fahrpersonal zu verringern und somit die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen, setzen die Verkehrsunternehmen im Regionalbusverkehr des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM), somit auch im Landkreis Main-Spessart, den Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal (Busfahrerinnen und Busfahrer) aus.
Der Vordereinstieg in die Busse ist momentan nicht gestattet. Der Fahrerbereich ist aus Gründen des Infektionsschutzes vom weiteren Fahrgastraum abgegrenzt. Daher kann das Fahrpersonal auch keine Fahrkarten verkaufen. Befindet sich der Fahrkartenentwerter im Bereich des Fahrers, kann somit eine Entwertung von bisher erworbenen Fahrkarten, wie z. B. eine 6-er Karte, nicht erfolgen. Die Fahrgäste werden gebeten, die Fahrkarten durch Datumseintrag mit Kugelschreiber o. ä. vorübergehend
selbst zu entwerten.
Kann ich ohne Fahrkarte fahren?
Nein – die Fahrkartenpflicht besteht weiterhin! Jeder Fahrgast braucht eine gültige Fahrkarte. Sollte diese nicht an der Einstiegshaltestelle zu erwerben sein (kein Fahrkartenautomat vor Ort), so kann der Fahrgast seine Fahrt dennoch antreten. Er muss sich aber für die Rückfahrt und/oder den Umstieg eine Fahrkarte kaufen, soweit am Einstiegsort ein Automat oder eine Verkaufsstelle vorhanden ist. Zu empfehlen ist eine Bevorratung z.B. mit 6er-Karten. Diese werden beim Kauf mittels Fahrkartenautomaten nicht sofort entwertet und können bei Folgefahrten entsprechend entwertet werden. Eine weitere Möglichkeit ist die „Familientageskarte PLUS“. Sie kann von zwei Erwachsenen und 3 Kindern/Enkelkindern unter 15 Jahren benutzt werden. (Vorteil: Netzkarte im gesamten VVM, gültig ab 9 Uhr, für den gewünschten Tag im Voraus zu kaufen)
Wo kann man Fahrkarten kaufen?
Vorverkaufsstelle (VVK) – Bahn Agentur Schmidt im Bahnhofsgebäude
in Gemünden a. Main. Öffnungszeiten bis auf Weiteres: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bestellservice bei der VVK-Stelle – Bahn Agentur Schmidt Gemünden a. Main. Bereits seit 18.03. besteht ein Bestellservice bei der Bahn Agentur Schmidt. Sie können Ihre gewünschte Fahrkarte telefonisch oder per E-Mail bestellen und erhalten diese (Einzelfahrkarte, 6er-Karte, Tageskarte, Bayernticket, Schülerwochenkarte, weitere Zeitkarten) umgehend per Post zugesandt. Kontaktmöglichkeiten: Telefon 0 93 51 – 60 36 750 / E-Mail: db-agentur-gemuenden@t-online.de
Vorverkaufsstelle – Reisebüro Hofmann gegenüber dem Bahnhofsgebäude
in Karlstadt a. Main Öffnungszeiten bis auf Weiteres: Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr
Fahrkartenautomaten der DB Regio AG – an allen Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten im Landkreis Main-Spessart. Die an diesen Automaten gekauften Fahrkarten des VVM gelten sowohl im Linienbus als auch in den Nahverkehrszügen der DB Regio.
Fahrplan der Busse wie in den Schulferien – Ferienfahrplan
Bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) gilt auf allen Buslinien im Landkreis aufgrund der flächendeckenden Schließung der Schulen der Ferienfahrplan. Die Schulen sind aber dennoch erreichbar. Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen müssen (Notbetreuung), können diese im Regelfall auch mit Fahrten des Ferienfahrplans erreichen.
Bitte beachten Sie:
Diese Ferienfahrten sind in jedem Fahrplan unter Verkehrshinweise mit einem „F“ gekennzeichnet. Zusätzlich sind die Fußnoten in den Fahrplänen für Hinweise zwecks Ferienfahrten zu beachten.
Zusätzlich entfallen alle Linien- und Rufbusfahrten nach 23:00 Uhr bis auf Weiteres. Maßgeblich hierfür ist die Abfahrtszeit an der ersten Haltestelle. Auch entfällt das Linientaxi von Würzburg/Busbahnhof nach Marktheidenfeld und von Würzburg/Busbahnhof nach Arnstein nach 23:00 Uhr bis auf Weiteres.
Der VVM rät den Fahrgästen, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts und der Gesundheitsbehörden zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten. Wichtige Tipps und die neuesten Entwicklungen finden sich stets aktuell auf https://www.mvv- muenchen.de/coronavirus.
Fahrplanauskünfte/Allgemeine Auskünfte:
Diese erhalten Sie bei der Mobilitätszentrale Main-Spessart
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von
09:00 bis 18:00 Uhr unter 09 31 – 36 886 886
+++Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf – auch Landrat Thomas Schiebel unterstützt Appell+++
Auch Landrat Thomas Schiebel unterstützt den Aufruf der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml an Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind. Sie sollen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie mitwirken. „Um die bevorstehenden Herausforderungen meistern zu können, werden wir auch in unserem Landkreis auf die Unterstützung durch zusätzliches Fachpersonal angewiesen sein. Deshalb möchte ich all jene um Mithilfe bitten, die über eine Ausbildung in einem pflegerischen Beruf verfügen sowie alle Medizinisch-technischen Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinischen Fachangestellte (MFA), die aktuell eventuell in einem anderen Beruf arbeiten oder gar nicht tätig sind. Natürlich aber nur dann, sofern sie keiner Risikogruppe angehören.“, so Landrat Schiebel. „Unsere Pflegekräfte leisten hervorragende Arbeit und es ist wichtig die Belastungen auf möglichst viele Schultern zu verteilen.“. Auf der Online-Plattform www.pflegepool-bayern.de, die das Bayerische Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern entwickelt hat, kann sich jeder ab sofort unkompliziert für einen regionalen Einsatzort registrieren lassen.
+++Thema am Bürgertelefon: Darf ich einen Umzug machen?+++
Mehrfach haben sich Anrufer an das Bürgertelefon gewandt, ob ein Wohnungsumzug möglich ist. Dazu gibt es vom Bayerischen Innenministerium eine klare Aussage: „Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten „Freunde und Familie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind.“
+++Thema am Bürgertelefon: Waldarbeiten+++
Alle Hände voll zu tun haben nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Mehrfach kam die Frage auf, ob man alleine bzw. gemeinsam mit einem Familienmitglied in den Wald darf, um dort Holz zu machen, bereits geschlagenes Holz abzutransportieren, oder angeln darf. Zuständig für die Überwachung der Ausgangsbeschränkungen sind die Polizeidienststellen im Landkreis. Ob die Polizei solche Tätigkeiten als triftige Gründe anerkennt, bleibt jedoch eine Einzelfallentscheidung. Vor diesem Hintergrund können wir leider keine rechtssicheren Auskünfte geben. Mehr dazu finden Sie auch unter: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php.
+++Verlängerung von Jagdscheinen+++
Aufgrund zahlreicher Nachfragen weisen wir darauf hin, das eine persönliche Vorsprache bei der Jagdbehörde zurzeit nicht möglich ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Jagdschein verlängern zu lassen, indem Sie ihn per Post zusenden bzw. in den Briefkasten des Haupthauses des Landratsamts Main-Spessart, Jagdrecht, Marktplatz 8 in 97753 Karlstadt in einem verschlossenen Umschlag einwerfen. Bitte beachten Sie, dass sich an der Außenstelle (in der Würzburger Straße) kein Briefkasten befindet.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Jagdschein im Original
- Versicherungsbestätigung
- Kopie des Personalausweises
- Passbild, falls der Jagdschein nicht verlängert werden kann
Der Jagdschein wird Ihnen nach Bearbeitung mit der Rechnung zugesendet. Wir bitten Sie aufgrund der momentanen Situation von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
+++Vorbereitungen im Klinikum+++
Im Klinikum bereitet man sich intensiv auf eine große Anzahl von Corona-Patienten vor. Der normale Krankenhausbetrieb in Lohr a.Main wurde auf 100 Betten beschränkt. Die restlichen 100 Betten werden für schwere Verläufe der Viruserkrankung vorgehalten. Sollte diese Bettenkapazität nicht ausreichen, stehen in Marktheidenfeld noch 80 Betten bereit. Der Katastrophenschutzstab ist in der Planung für ein Notkrankenhaus. Derzeit werden mögliche Standorte geprüft. In den Medien kursierende Gerüchte über mögliche Medikamente, die z. B. bei Ebola-Erkrankungen zum Einsatz kommen, und angeblich Covid19-Viren-hemmend wirken sollen, steht das Klinikum skeptisch gegenüber. Wie es für einen Grund- und Regelversorger angemessen ist, werden keine Medikamente im experimentellen Einsatz angewendet.
+++PKW-Zulassung in begründeten Einzelfällen in Lohr und Marktheidenfeld möglich+++
Der Landrat betont, dass die derzeitige Schließung des Landratsamtes mit seinen Außenstellen für den Publikumsverkehr nicht über Wochen und Monate aufrecht erhalten werden kann. In der derzeitigen Situation gibt es jedoch keine Alternative, um Besucher und Personal zu schützen. Viele Anliegen lassen sich auch telefonisch, schriftlich oder per Mail erledigen, bzw. auf den Weg bringen. Denn trotz der Schließung wird ganz normal weiter gearbeitet.
Das Landratsamt bietet in seinen Außenstellen in Lohr und Marktheidenfeld für begründete Einzelfälle die Möglichkeit, ein Fahrzeug zuzulassen. Die Zulassungsstellen sind allerdings nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet, sondern nur Einzelpersonen werden, nach telefonischer Terminvergabe, Zutritt zum Gebäude bekommen.
Von dieser Sonderreglung können bsp. folgende Personen- und Berufsgruppen Gebrauch machen:
- Gewerbe (insbesondere Speditionen, Busunternehmen, keine Privatwagen als Geschäftswagen)
- Blaulichtorganisationen und ihre Mitglieder
- Mitarbeiter von systemrelevanten Einrichtungen (z.B.: Ärzte, Pflegepersonal)
- Behindertenfahrzeuge
- Landwirtschaft im Vollerwerb
In allen Fällen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Die Beschaffung evtl erforderlicher Kfz-Schilder muss vom Antragsteller sichergestellt werden. Hier ist zu beachten, dass die entsprechenden Ladengeschäfte geschlossen haben. Ausgeschlossen ist die Zulassung von Motorrädern, Wohnmobilen, Zweitfahrzeugen etc ,ebenso erfolgt keine Zuteilung von Saisonkennzeichen.
Folgende Vorgehensweise ist hierbei unbedingt einzuhalten:
Anruf bei der Zulassungsstelle in Karlstadt unter 0 93 53/ 793- 14 35, -14 34, -14 33.
Im Gespräch erfolgt die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Falls ja, wird ein Termin zur Vorsprache in Lohr oder Marktheidenfeld vereinbart. Die Termine werden so erteilt, dass keine Begegnungen in den Warteräumen der Zulassungsstellen entstehen.
Unabhängig hiervon werden alle im Zusammenhang mit der Zulassung stehenden Vorgänge, die per Post das Landratsamt erreichen, bearbeitet und postalisch versandt.
„Es war uns ein dringendes Anliegen“, so der Sachgebietsleiter im Landratsamt, Andreas Hafenrichter, „unseren Kunden der Zulassungsstellen zumindest in wichtigen Einzelfällen eine praktikable Lösung anbieten zu können. Uns ist bewusst, dass auch diese Lösung viele Bürgerinnen und Bürger als unzureichend empfinden. Doch ich hoffe auf Verständnis, dass der Schutz aller Beteiligten oberste Priorität hat.“
Unabhängig hiervon werden in Karlstadt alle Vorgänge, die das Landratsamt postalisch erreichen, bearbeitet und auf dem Postweg wieder versendet. Dies gilt auch für alle im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stehenden Vorgänge.
++Aktuell keine Einschränkungen bei der Müllabfuhr++
Nach derzeitigem Stand (20.03.2020, 12:00 Uhr) gibt es im Landkreis Main-Spessart keine Einschränkungen bei der Müllabfuhr. Sowohl die Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen, als auch die gelben Säcke werden im Landkreis Main-Spessart weiter termingerecht abgeholt. Auch hinsichtlich der Grüngut-, Sperrmüll- und Problemabfallsammlungen sind derzeit keine Einschränkungen erforderlich. Wir appellieren aber an alle Bürgerinnen und Bürger, im Moment auf große Entrümpelungsaktionen zu verzichten, da es zu Engpässen und Überlastungen in den Wertstoffhöfen kommen kann. Ob diese Einrichtungen geöffnet oder geschlossen werden, entscheiden die Gemeinden eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Geschlossen sind derzeit die Wertstoffhöfe in Kreuzwertheim, Lohr und Rieneck. Die Kreismülldeponie in Karlstadt hat aktuell regulär geöffnet.
Um eine Verbreitung des neuartigen Corona-Virus so gut wie möglich zu verhindern, ist es jedoch erforderlich, vor Ort verstärkt auf Hygieneaspekte zu achten. Befolgen Sie die vor Ort angebrachten Hinweise und Anweisungen des Personals. Achten Sie insbesondere auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen. Wenn Sie warten müssen, versammeln Sie sich nicht in Gruppen. Auf der Kreismülldeponie bitten wir Sie vorrangig Zahlungen per EC-Karte vorzunehmen. Für Ihr Verständnis vielen Dank!
+++Bei Unklarheiten wegen einer möglichen Betriebsschließung aufgrund der Allgemeinverfügung können sich Betroffene an das Landratsamt wenden.+++
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums wird der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, untersagt. Auch der Gastronomiebetrieb wird deutlich eingeschränkt (s. Allgemeinverfügung unter Wichtige Informationen auf der Startseite). Betriebe, die sich nicht sicher sind, ob sie unter die genannte Allgemeinverfügung fallen, können sich per Mail unter Ausnahmegenehmigung@Lramsp.de an das Landratsamt Main-Spessart wenden. Es wird gebeten von Anfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen. Die Antragsteller werden schnellstmöglich informiert.
+++Blutspendetermine dürfen weiterhin durchgeführt werden+++
Keine Ausnahmegenehmig erforderlich
Es gibt wenige berechtigte Ausnahmen: trotz Einschränkungen bzw. Verboten von Veranstaltungen dürfen Blutspendetermine weiterhin durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen müssen hierfür nicht beantragt werden. Die Verantwortlichen sind allerdings aufgefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes (z.B. Mindestabstand zwischen Blutspendern) zu treffen. Wir bitten die
Gemeinden, den Veranstaltern die bisher für Blutspendetermine bereit gestellten Räumlichkeiten auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.
+++Appell: Energiesperren während Corona-Epidemie aussetzen+++
Um die Ausbreitung des Corona-Virus so weit als möglich zeitlich zu verzögern, gelten zwei Maßnahmen als besonders erfolgsversprechend: die Beachtung grundsätzlicher Hygieneempfehlungen und die Vermeidung von sozialen Kontakten. Dies wird in den kommenden Wochen unweigerlich dazu führen, dass sich viele Menschen vorrangig im häuslichen Umfeld aufhalten werden und verstärkt auf die elementaren Hygienemaßnahmen
(Hände waschen) achten müssen. Doch wie sollen die Menschen diese Maßnahmen umsetzen, wenn ihnen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten eine Strom-, Gas- oder Wassersperre droht? „In Zeiten, in denen die Bevölkerung aufgefordert ist, überwiegend zuhause zu bleiben, und Hygiene das A und O ist, ist eine Energiesperre unverhältnismäßig“, betont Landrat Thomas Schiebel. „Ich bitte daher die Energieversorger, auf die Verhängung
von Sperren für die Dauer der Corona-Epidemie zu verzichten und bereits bestehende auszusetzen.“
+++Regelungen für die Abgabe von Trichinenproben+++
Die Abgabe von Trichinenproben ist in Karlstadt – wie durch Aushang in der Vergangenheit bekannt – nur montags und freitags von 10 Uhr bis 11 Uhr möglich. Außerhalb der genannten Zeiten können keine Trichinenproben angenommen werden. Bei der Abgabe der Probe wird vorerst kein Bargeld mehr angenommen. Die Gebührenabrechnung für die Untersuchung der Proben erfolgt bis auf Weiteres jeweils monatlich durch Rechnungsstellung am Monatsende. Daher ist es dringend erforderlich, dass der Wildursprungsschein, der der Probe beigefügt ist, deutlich und vollständig ausgefüllt wird. An der Trichinenprobenannahmestelle in Gemünden, werden vorerst keine Wildschweinproben mehr angenommen!!
+++Bürgertelefon und andere Hotlines+++
Unser Bürgertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags und sonntags von 10
bis 16 Uhr besetzt – Telefon: 0 93 53 – 793 14 90.
+++Häufig gestellte Fragen+++
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen finden Sie wie auch weitere Informationen unter www.main-spessart.de.
Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de
;
Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 0 91 31 – 68 08 51 01 zu erreichen.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar
Quelle : Main-spessart.de
https://wertheim24.de/category/nachrichten/nachrichten-region/
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016