Berichte aus dem Main-Tauber-Kreis
Landkreis Main-Tauber: Coronavirus: Regeln gelten auch an Silvester
Landrat Frank und Polizeipräsident Becker appellieren an Bevölkerung
Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten auch über den Jahreswechsel. Landrat Reinhard Frank und der Heilbronner Polizeipräsident Hans Becker bitten gemeinsam alle Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises, auch an Silvester die aktuellen Regeln der Corona-Verordnung einzuhalten.
Landrat Reinhard Frank ruft dazu auf, die Corona-Regeln auch zum Jahreswechsel gewissenhaft zu beachten: „Das Virus ist tückisch und nimmt keine Rücksicht auf Feste und Feiertage. Vielmehr freut es sich, wenn Menschen in fröhlicher Runde zusammenkommen – das bietet ihm die beste Gelegenheit, sich immer weiter auszubreiten und unser Gesundheitssystem an die Belastungsgrenze zu bringen. Dies jedoch müssen wir vermeiden. Der Erfolg des aktuellen Lockdowns darf nicht dadurch gefährdet werden, dass wir zum Jahreswechsel nachlässig sind. Deshalb appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, Silvester nur in dem Rahmen zu feiern, den die aktuelle Corona-Verordnung zulässt, so ungewohnt dies auch sein mag. Die Zeit der großen Silvesterpartys ohne Einschränkungen wird wieder kommen.“
Auch der Heilbronner Polizeipräsident Hans Becker appelliert an die Vernunft der Bürger auch an Silvester. „Verstöße sind keine Bagatelldelikte! Wir werden auch an Silvester unterwegs sein. Mit Augenmaß wird die Polizei gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Wer allerdings unverbesserlich die einschränkenden Regelungen missachtet, muss mit einer konsequenten Sanktionierung seines Fehlverhaltens rechnen. Wir appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Jeder und jede muss seinen Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten, nur gemeinsam können wir den Kampf gegen das Virus gewinnen. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben.“
Die Corona-Verordnung sieht vor, dass die eigene Wohnung auch an Silvester und Neujahr zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen werden darf. Die Kontaktbeschränkung von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten – Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt – gilt auch über den Jahreswechsel und nur für private Treffen im privaten Raum. Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum – beispielsweise bei Sport und Bewegung tagsüber an der frischen Luft – gilt auch weiterhin, dass dies nur alleine, mit einer zweiten Person aus einem anderen Haushalt oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist.
Zudem wurde am Silvester- und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Ein Treffen mit anderen Menschen auf Straßen und Plätzen ist damit nicht möglich, auch kein Treffen auf der Straße mit den Nachbarn.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist im Jahr 2020 generell verboten. Wer noch Restbestände aus dem letzten Jahr hat, darf diese im öffentlichen Raum nicht zünden. Zudem ist bei älteren Böllern und Raketen ohnehin meist das Verfallsdatum überschritten, so dass sie schon aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden sollten.
Übernachtungen bei Freunden und Bekannten sind nur dann erlaubt, wenn die An- und Abreise außerhalb des Zeitraums von 20 bis 5 Uhr erfolgt und die Beschränkung auf fünf Personen eingehalten wird. lra / pp
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