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Vorbereitungen für Einsätze auf Bundesautobahnen bei Wintereinbruch sind getroffen – Regierung von Unterfranken rät zum rechtzeitigen Wechsel auf Winterbereifung – Geeignete Bereifung im Winter ist Pflicht

Würzburg (ruf) – Auch in diesem Winter ist Unterfranken dank des Katastrophenschutz-Sonderplanes „Autobahn“ auf besonders kritische Verkehrssituationen bei winterlichen Witterungsverhältnissen vorbereitet. Die 2002 durch das Bayerische Innenministerium ins Leben gerufene „Koordinationsgruppe Autobahn – Unterfranken“ unter der Leitung der Regierung von Unterfranken hat bei ihrer diesjährigen Winterdienstbesprechung die notwendigen Absprachen für den kommenden Winter getroffen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte halten spezielle Katastrophenschutzpläne zur Vermeidung und Bewältigung von lang andauernden Staus auf Bundesautobahnen bei winterlichen Witterungsbedingungen vor. Bereits seit dem Jahr 2007 wird das gesamte Streckennetz der Bundesautobahnen (BAB) in Unterfranken durch den Katastrophenschutz-Sonderplan erfasst. Somit ist die Sicherheit auch an weniger gefährdeten Autobahnabschnitten gewährleistet.

Die „Koordinierungsgruppe Autobahn – Unterfranken“ ist zuständig für die Koordination aller Maßnahmen, die sich aus dem Katastrophenschutz-Sonderplan „Autobahn“ ergeben. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der frühzeitigen Kontaktaufnahme und Absprache zwischen der Regierung von Unterfranken und dem Polizeipräsidium Unterfranken sowie der Niederlassung Nordbayern der Autobahn GmbH zu. Eine besonders große Rolle spielen die präventiven Maßnahmen, vor allem die Verkehrsdurchsagen, die amtlichen Gefahrenmeldungen und die Warnhinweise per Rundfunk. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte diese besonders beachten. Es können Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Überholverbote angeordnet werden, die es unbedingt zu befolgen gilt. Auch Fahrstreifensperrungen und Sonderregelungen dienen der Verkehrssicherheit. Für den Ereignisfall sind Notzufahrten zu den Autobahnen vorgeplant, über welche die Verkehrsteilnehmer bei Bedarf durch die Hilfsorganisationen mit warmen Getränken und Decken versorgt werden können. Sperrungen von einem Fahrstreifen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen sind teilweise vorgesehen, welche besonders wichtig für die Rettungsmaßnahmen sind. Selbst Notunterkünfte stehen bei den Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung.

Um einen reibungslosen Einsatzablauf sicherzustellen, arbeiten alle Beteiligten, wie die Niederlassung Nordbayern der Autobahn GmbH, Polizei, Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen (BRK, MHD, JUH und ASB), die Bergungs- und Abschleppunternehmen und bei Bedarf auch die Bundeswehr eng mit den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Regierung zusammen.

An dieser Stelle noch ein Appell: Verkehrsunfälle können weitgehend vermieden werden, wenn alle Kraftfahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sind und die Fahrzeugführer eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit einhalten. Es ist also notwendig, spätestens ab jetzt eine angemessene Bereifung aufzuziehen. Die Ausrüstung mit Winterreifen wird allen Verkehrsteilnehmern schon in deren eigenem Interesse dringend empfohlen! Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen führt, riskiert ein Bußgeld zwischen 60 und 120 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister. Besonders Unternehmer und Spediteure sollten ihren Fuhrpark auch rechtzeitig mit Schneeketten ausstatten. Wenn möglich, sollten Verkehrsteilnehmer bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Autofahrten vermeiden; falls dies nicht möglich ist, sollte sich jeder auf die schlechten Witterungsverhältnisse vorbereiten und ausreichenden Treibstoff, warme Kleidung, Notverpflegung und eventuell Decken im Auto bereithalten.

Der Schwerlastverkehr wird dringend gebeten, bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen die linke Fahrspur unbedingt für Räum- und Streufahrzeuge frei zu halten. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen gilt ein allgemeines Überholverbot, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter beträgt.

Gefahrguttransporter müssen bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Quelle :Landkreis-Miltenberg.de

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