Mehrheitlich hat der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz den Antrag der CSU-Fraktion abgelehnt, dass der Kreistag sich erneut mit der Ausschreibung der Müllabfuhr befassen solle. Es bleibt dabei: Das Abfallwirtschaftskonzept wird – so wie vom Kreistag beschlossen –, rechtsverbindlich ausgeschrieben einschließlich der vierwöchentlichen Abfuhr der Restmülltonne.
Gerade die Umstellung von einem zwei- auf einen vierwöchentlichen Abholturnus der Tonne hatte im Ausschuss sowie im Kreistag zu Diskussionen geführt, am Ende hatte sich der Kreistag mehrheitlich für die vierwöchentliche Abfuhr entschieden. Dabei war auch darüber diskutiert worden, ob es möglich ist, Angebote für alternative Leerungsrhythmen – zwei- oder dreiwöchentlich – auszuschreiben. Das sei rechtlich problematisch, hatten Kreisverwaltung und das beauftragte Büro Teamwerk argumentiert. Die CSU hatte nun ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei eingeholt, weil sie meinte, dass die Ausschreibung hier Spielraum bietet. Das Büro Teamwerk hatte dazu Stellung genommen und war bei seiner Einschätzung geblieben, dass nur die Ausschreibung eines einzigen Abholturnus rechtssicher sei.
Aus Sicht der Landkreisverwaltung ergeben sich aus den Rechtsgutachten der Kanzlei und der Teamwerk-Stellungnahme keine nicht bereits zuvor erwähnten Aspekte. Die alternative Ausschreibung einer zwei- oder vierwöchentlichen Restmu¨llabholung ohne
klare Regelung, unter welchen Bedingungen welche Variante beauftragt wird, sei nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin unzulässig und berge ein hohes Rechtsrisiko.
Für die CSU brachte Kreisrat Gerhard Rüth darüber hinaus mehrere Aspekte gegen den vierwöchentlichen Abholturnus vor, die bereits in vorhergehenden Diskussionen vorgebracht worden waren. Weitere Redner*innen votierten dafür, das Abfallwirtschaftskonzept wie beschlossen auszuschreiben. Diese beriefen sich darauf, dass in vielen Landkreisen die vierwöchige Abfuhr eingeführt worden sei und funktioniere. Am Ende lehnte der Ausschuss mit Mehrheit den CSU-Antrag ab und sprach sich für die Ausschreibung gemäß den Vorgaben des Kreistags aus.
Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Kreistag, den Müllhaushalt 2023 einschließlich des Investitionsplans zu beschließen. Laut Julia Goldschmitt (Kommunale Abfallwirtschaft) umfasst der Haushalt in Einnahmen und Ausgaben jeweils 16.183.200 Euro – ohne die ehemalige Klärschlammdeponie Schippach. Der Haushalt ist geprägt von den Entwicklungen auf den Märkten – etwa auf dem Papiermarkt, wo mit niedrigeren Erlösen aus der Vermarktung kalkuliert wird. Die Energiepreise würden steigen und die Sickerwasserteiche in Guggenberg müssen gereinigt und überprüft werden. In der Kompostieranlage ist aufgrund der Übernahme in das Eigentum des Landkreises mit Kostensteigerungen im Bereich Gebäudeunterhalt, Steuer und Versicherungen zu rechnen, dagegen sinken die Kosten der Bioabfallverwertung.
Insgesamt sieht der Haushalt Investitionen von 1.516.500 Euro vor. Als größte Positionen benannte Goldschmitt 600.000 Euro für eine Photovoltaikanlage, mit der die Stromkosten für die Sickerwasserreinigungsanlage sinken sollen. Dazu kommen 500.000 Euro für die Deponiegasertüchtigung der Kreismülldeponie, 190.000 Euro für ein Hochregallager an der Müllumladestation Erlenbach und 75.000 Euro für eine Druckerhöhungsanlage und die Trinkwasserversorgung der Kreismülldeponie Guggenberg. Um den Haushalt auszugleichen, müssen Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren in Höhe von 1.040.000 Euro verwendet werden. Der Müllhaushalt für die ehemalige Klärschlammdeponie schließt mit Einnahmen von 9.000 Euro und Ausgaben von 173.500 Euro ab. Die Differenz muss der Landkreis aus allgemeinen Finanzmitteln ausgleichen.
Lana Sauer (Kommunale Abfallwirtschaft) berichtete von der Übergabe der Kompostieranlage in Guggenberg von der Firma Herhof an den Landkreis. Der Landkreis hatte ein externes Fachbüro beauftragt, den Zustand der Kompostieranlage in Sachen Gebäude und Technik zum Zeitpunkt der Übergabe zu ermitteln. Dabei seien einige Mängel festgestellt worden, die die Firma Herhof bis Ende Juni 2023 beheben lässt. Insgesamt habe das Büro bestätigt, dass die Kompostieranlage in einem guten, altersgerechten Zustand sei.
Seit fast 30 Jahren ist der Landkreis Gesellschafter beim Gemeinschaftskraftwerk (GKS) in Schweinfurt, das die brennbaren Abfälle zuverlässig entsorgt. Seit dieser Zeit hat sich das GKS ständig weiterentwickelt und auch künftig sind die Verantwortlichen gefordert, die Anlage effizient und klimafreundlich zu gestalten. Ragnar Warnecke, Geschäftsführer des GKS, verdeutlichte im Ausschuss, dass die Anlage Müll thermisch verwertet, aber auch Kohle, Öl, Gas und Klärschlamm einsetzt, um ein Heizkraftwerk zu betreiben. So produziert das GKS Strom und Fernwärme. Der Kohleteil sei im Sommer aber abgeschaltet, da keine Fernwärme benötigt werde, daher komme die Anlage mit relativ bescheidenen 30.000 Tonnen Kohle pro Jahr aus. Das Kraftwerk sei ständig bemüht, nachhaltig zu wirtschaften, belegte Warnecke unter anderem mit der EMAS-Zertifizierung und der Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern.
Bei der thermischen Verwertung des Mülls achte man darauf, alle Reststoffe wiederzuverwerten, zeigte er – auch die verschiedenen Aschen und Reststoffe, denen beispielsweise Metalle zur späteren Wiederverwendung entzogen werden. Die im Minutentakt ermittelten kontinuierlichen Emissionswerte zeigten Warnecke zufolge, dass das Kraftwerk bei allen Fraktionen unter den Grenzwerten liegt. Auch bei den diskontinuierlich gemessenen Stoffen wie etwa Quecksilber oder Ammoniak sei das der Fall, mitunter liege man am Rand der Nachweisgrenze. Im Kohleteil der Anlage lägen die kontinuierlich gemessenen Emissionen ebenfalls unter den Grenzwerten, alle Reststoffe würden verwertet – etwa im Landschaftsbau oder als mineralisches Bindemittel.
Warnecke zufolge spare man aufgrund der thermischen Müllverwertung und des reduzierten Kohleeinsatzes jährlich 101.746 Tonnen CO2 ein, das GKS wolle bis 2035 CO2-neutral und später sogar CO2-negativ werden. Bis Ende der 20-er Jahre wolle man komplett von der Kohle weg. Ersetzen wolle man die Kohle mit Holzprodukten und Klärschlamm mit hohem Trocknungsgrad. Man plane daher den Bau einer Trockenklärschlammverbrennungsanlage auf dem GKS-Gelände, sagte er und kündigte Anstrengungen an, CO2 abzuscheiden und zu lagern. Auch müsse man die zweite Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes umsetzen, wonach ab 2023 alle in Verkehr gebrachten fossilen und biogenen Brennstoffe berichtspflichtig sind. Ein Problem sah er darin, den CO2-Ausstoß den einzelnen Anlieferern zuzuordnen, damit diese korrekt abrechnen können.
Aus nichtöffentlicher Sitzung gab die Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, Ruth Heim, bekannt, dass sowohl der Ausschuss wie auch der Kreistag einer Änderung des Partnerschaftsvertrags mit dem GKS Schweinfurt zugestimmt haben, in dem die Mülldampfvergütung neu geregelt wurde.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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