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13.06.2023
Diese finden sich auf der Website des Bayerischen Umweltministeriums unter „Themen > Verbraucherinformation > Reiseverkehr > Tiergesundheit“.
Demnach müssen Hunde, Katzen und Frettchen durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Tiere müssen zudem einen gültigen Impfschutz gegen die Tollwut haben. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf frühestens im Alter von zwölf Wochen durchgeführt worden sein.
Darüber hinaus müssen die Tiere vor der Einreise einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen.
Jungtiere sind grundsätzlich erst im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig.
Für diese Einreisebedingungen müssen eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung vorliegen sowie die zugehörigen Belege wie der Impfausweis oder das Ergebnis der Blutuntersuchung mitgeführt werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz übersendet zudem seinen Dank an alle Beteiligten, insbesondere die Tierärzteschaft, die mit beispiellosem Einsatz viele ukrainische Mitbürger und Mitbürgerinnen in dieser Extremsituation unterstützt haben.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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