02.08.2023
Das Landratsamt hat am Dienstagmorgen eine daraufhin von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg veranlasste Durchsuchung des Betriebs begleitet. Dem Betriebsleiter sowie einem Beschäftigten wurde aufgrund des gesichteten Videomaterials mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin im Zutrieb, bei der Betäubung oder der Schlachtung von Tieren tätig zu werden. Des Weiteren wurde bei der Durchsuchung festgestellt, dass kranke und nicht transportfähige Tiere angeliefert wurden. Zudem war die Umsetzung des betrieblichen Hygienekonzepts mangelhaft. Aufgrund der Gesamtheit der vorgefundenen Mängel wurde durch das Landratsamt der Schlachtbetrieb mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt. Die für den Betrieb zuständige amtliche Tierärztin wurde von Ihren Aufgaben vorläufig entbunden
Bei einer Kontrolle des Betriebs im Mai diesen Jahres wurden mittelgradige tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt, die im Nachgang behoben werden konnten. Weitere Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße, insbesondere auf die Anlieferung von kranken Tieren, lagen der Behörde zum damaligen Zeitpunkt nicht vor.
Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Es ist daher Aufgabe des Staates und somit auch des Landratsamtes Miltenberg als Staatsbehörde allen Hinweisen auf Verstöße gegen Vorgaben unverzüglich nachzugehen und dafür zu sorgen, dass diese umgehend abgestellt werde.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/