14.11.2023
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass es möglich ist, auch in denkmalgeschützten Häusern schnelle Internetverbindungen einzurichten. In manchen Fällen bedarf es dazu aber einer vorherigen Erlaubnis. Bei der Freude über die künftig schnellere Internetverbindung gerät schnell in Vergessenheit, dass beim Breitbandausbau auch öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden müssen. So können beispielsweise im Zuge von Tiefbauarbeiten von der Straße bis zum Haus Bodendenkmäler berührt werden. Auch der Anschluss und die Verteilung in einem denkmalgeschützten Haus können je nach dem Umfang der Installationsarbeiten (etwa „unter Putz“) ein behördliches Verfahren auslösen. In solchen Fällen wäre zunächst ein Erlaubnisverfahren nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz nötig. Zuständige Behörde ist in diesem Fall der Denkmalschutz am Landratsamt Miltenberg, der per E-Mail (denkmalschutz@lra-mil.de) und telefonisch (09371/501-365) Fragen beantwortet. Ob sich ein Anwesen im Bereich eines Bodendenkmals befindet oder ob es sich eventuell um ein Baudenkmal handelt, kann im Bayerischen Denkmal-Atlas, der im Internet unter https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/index.html leicht zugänglich ist, schnell herausgefunden werden.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/