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05.12.2023
Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung — UkraineAufenthFGV).
Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 28. September 2023.
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Außerdem sind keine Vorsprachen bei der Ausländerbehörde Miltenberg notwendig.
Damit gelten auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen wie Wohnsitzauflagen und Arbeitserlaubnisse entsprechend weiter. Nur in Sonderfällen ist weiterhin eine Vorsprache in der Ausländerbehörde notwendig, beispielsweise bei Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union.
Das BMI weist auch in ukrainischer Sprache auf die UkraineAufenthFGV hin:
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Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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