03.01.2024
Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden.
Dieser muss für das Jahr 2024 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen im Original oder ergänzt mit der Erklärung zur Einreichung von Lizenzen) und unterschrieben bis spätestens Freitag, 1. März 2024, an das Landratsamt Miltenberg, Sportreferat, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg, geschickt werden. Die Einreichung der Anträge ist auch per E-Mail (henriette.ballweg@lra-mil.de) oder online im Bayernportal möglich.
Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen Energiepreiszuschuss bewilligt bekommen haben, müssen bis 30. April 2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten durch geeignete Unterlagen nachweisen. Rückfragen werden im Sportreferat unter Telefon 09371 501-508 und 501-505 beantwortet sowie per E-Mail unter sport@lra-mil.de
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
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