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31.07.2024
Dieser Personenkreis benötigt gemäß Infektionsschutzgesetz eine Belehrung nach Paragraph 43 durch das zuständige Gesundheitsamt. Diese jetzt digital mögliche Belehrung kann zeit- und ortsunabhängig in Deutsch sowie in sechs weiteren Sprachen absolviert werden.
Die Online-Dienstleistung und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Landratsamts unter Landkreis Miltenberg – Gesundheitsamt > Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich (landkreis-miltenberg.de) zur Verfügung.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/