19.11.2021
Die Stiftung Altenhilfe hat sich in ihrer Sitzung am 17. November unter anderem mit der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige (BSA) befasst.
Nachdem die Stiftung die Beratungsstelle bereits in den Jahren 2008 bis 2012 mit über 150.000 Euro anschubfinanziert hatte, fasste das Stiftungskuratorium nun einen weiteren unterstützenden Beschluss: Von der Stiftung Altenhilfe geförderte Pflegeeinrichtungen und -dienste erhalten ab 1. Januar 2022 bei der Berechnung ihres Orientierungswertes einen Zuschlag von 30 Prozent, wenn sie zum Jahresbeginn zahlendes Mitglied der BSA sind. Der Orientierungswert ist der obere Richtwert, an dem sich Bewilligungen für die Einrichtungen durch das Stiftungskuratorium orientieren können. Bislang brachten die Mitglieder der BSA mit ihren Beiträgen etwa 14 Prozent der jährlichen Kosten der Beratungsstelle auf.
„Die „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ ist seit vielen Jahren eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragestellungen rund um die Themen Pflege und Betreuung zum Nutzen der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Miltenberg und handelt damit im besten Sinne der Stiftung Altenhilfe.“ Dies betonte der Stiftungsratsvorsitzende Landrat Jens Marco Scherf in der Herbstsitzung der Stiftung Altenhilfe am vergangenen Mittwoch.
Wenn sich noch nicht beteiligte Einrichtungen und Dienste der BSA anschließen möchten, bietet sich nun eine gute Gelegenheit: Am Montag, 29. November 2021, um 14 Uhr findet im Landratsamt Miltenberg die Gründungsversammlung zur Umwandlung der BSA in die Rechtsform eines eingetragenen Vereins statt. Beitreten können alle Träger von Einrichtungen, die mit der Altenhilfe und Pflege im Landkreis Miltenberg befasst sind.
Darüber hinaus hat das Kuratorium der Stiftung Altenhilfe in seiner Herbstsitzung die Ausschüttung von 25.339 Euro für stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie 4.807 Euro für ambulante Pflegedienste zum Wohl der zu pflegenden und zu betreuenden Menschen beschlossen.
Die voll- und teilstationären Einrichtungen können sich dabei im Einzelnen über folgende Fördersummen freuen:
Für das Seniorenwohnstift Erlenbach wurden 353 Euro und für die Hospitalstiftung Amorbach 2.170 Euro bewilligt. Das Haus Maria Regina wurde mit 1.954 Euro bedacht, die Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt mit 2.776 Euro und die Johanniter Unfallhilfe Miltenberg (stationär) mit 2.000 Euro. Die Seniorenresidenz Wörth kann mit 1.400 Euro rechnen, das Haus Theresa Großwallstadt mit 1.220 Euro und das Haus Dominic Elsenfeld mit 3.595 Euro. Das Seniorenzentrum Mömlingen bekommt 1.652 Euro und die Seniorenpflegeeinrichtung Santa Isabella 1.699 Euro. Für die Tagesstätte Ursula Wiegand wurde eine Förderung von 2.426 Euro beschlossen. Die BRK-Tagesstätten wurden mit 2.094 Euro (Tagesstätte „Sonnenschein, Obernburg) und 1.996 Euro (Tagesstätte „Am Stadtpark“, Miltenberg) bedacht.
Die ausgesprochene Förderung für die ambulanten Pflegedienste gliedert sich wie folgt auf:
Die Franziskus GmbH Caritas Sozialstation Miltenberg/Elsenfeld erhält 1.943 Euro und die Caritas Sozialstation St. Johannes in Erlenbach 1.108 Euro. Auf die ambulanten Pflegedienste des BRK Kreisverbands Miltenberg-Obernburg und der Johanniter Unfallhilfe e. V. Miltenberg entfallen 1.455 Euro (BRK) und 299 Euro (JUH).
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de