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10.12.2021
Der Durchsuchung lag der Verdacht zugrunde, dass Kinder im schulpflichtigen Alter in Räumlichkeiten einer Häckerwirtschaft ohne Genehmigung unterrichtet würden. Dies stellt einen baurechtlichen Verstoß dar. Insbesondere aufgrund fehlender Prüfung von Flucht- und Rettungswegen war die Gefahr für Leben und Gesundheit der Kinder im Brandfall zu befürchten.
In Folge der Durchsuchung erhärteten sich die Anhaltspunkte für ein nicht genehmigtes Betreuungsangebot für Kinder während der Unterrichtszeit. Die Nutzung der Einrichtung wurde daraufhin durch das Landratsamt Miltenberg gegenüber den verantwortlichen Personen untersagt.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de