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17.02.2022
Außerdem bestehen für gewisse Gegenstände, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind (z.B. Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte), Überlassungspflichten an Einrichtungen, die dafür zugelassen sind. Sammlungen von gefährlichen Abfällen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, sind diese illegalen Sammlungen meist eine reine Rosinenpickerei: Wertstoffe, die größtmögliche Erlöse bringen, werden mitgenommen. Der Rest wird entweder stehen gelassen oder in der Natur entsorgt. Für die dann erforderliche ordnungsgemäße Entsorgung entstehen Kosten, die am Ende die Allgemeinheit zu tragen hat.
Deshalb der Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte stellen Sie keine Gegenstände für illegale Sammlungen bereit. Wenn Sie Gegenstände entsorgen möchten, nutzen Sie die Möglichkeit des „Sperrmüll auf Abruf“ oder liefern Sie die zu entsorgenden Gegenstände direkt in den Wertstoffhöfen des Landkreises an.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de