25.02.2022
Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass der Zugang zum Landratsamt Miltenberg und allen Außenstellen weiterhin nur nach der 3G-Regel möglich ist.
Das heißt, dass Besucher*innen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein müssen. Die Regelung gilt bis vorerst Sonntag, 13. März.
In den Gebäuden gilt zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Das heißt, dass Besucher*innen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein müssen. Die Regelung gilt bis vorerst Sonntag, 13. März.
In den Gebäuden gilt zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Quelle :Landkreis-Miltenberg.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/