Landkreis Miltenberg :Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

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14.03.2022

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass der Zugang zum Landratsamt Miltenberg und allen Außenstellen weiterhin nur nach der 3G-Regel möglich ist. Das heißt, dass Besucher*innen vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein müssen. Die Regelung gilt bis vorerst Sonntag, 20. März 2022. In den Gebäuden gilt zudem weiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.



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Quelle :Landkreis-Miltenberg.de

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