Landkreis Miltenberg :Landkreis Miltenberg – Pressearchiv

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21.03.2022

Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass Geflüchtete aus der Ukraine bei einem nachgewiesenen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis erhalten werden.

Personen, welche bereits jetzt eine Arbeitsstelle antreten möchten, jedoch noch nicht die notwendige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt erhalten haben, werden bei einer Antragstellung bevorzugt behandelt.

Alle Informationen zur kurzfristigen Beantragung einer Arbeitserlaubnis sind auf der Sonderseite zur Flüchtlingssituation unter www.landratsamt-miltenberg.de aufgeführt.

Quelle :Landkreis-Miltenberg.de

https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/

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