Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass zum 3. April 2022 die meisten Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Leben entfallen. Die Landkreisverwaltung hat sich aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen dafür entschieden, die derzeit geltenden Hygienemaßnahmen im Landratsamt Miltenberg zunächst beizubehalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die FFP2-Maskenpflicht weiterhin auch für Besucher*innen während ihres Aufenthaltes in den Gebäuden des Landratsamtes gilt. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. Für persönliche Vorsprachen von Besucher*innen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung, um die Beratungsqualität und die Verfügbarkeit der jeweiligen Ansprechperson zu gewährleisten. Die 3G-Regelung am Eingangsbereich für die Besucher*innen entfällt.
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung