Leinfelden-Echterdingen / Stuttgart, 26. September 2022 – Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge verletzte ein Mann am vergangenen Mittwochnachmittag ein Pferd in Leinfelden-Echterdingen. Laut Berichtangaben befand sich das Tier auf einer Koppel an der Brühlhofstraße. Dort fügte ihm der Unbekannte gegen 16:45 zwei Schnittverletzungen zu. Eine Zeugin konnte beobachten, wie ein dunkel gekleideter Mann in Richtung Stetten davonlief und kontaktierte die Polizei; die sofort eingeleitete Fahndung verlief jedoch erfolglos. Das verletzte Pferd wurde von einem Tierarzt versorgt. Die Polizei Filderstadt ermittelt und nimmt unter 0711-70913 sachdienliche Hinweise zur Tat entgegen. Pferdehalterinnen und -halter werden angehalten, besonders wachsam zu sein.
Bereits am 1. September wurde der Polizei ein ähnlicher Vorfall gemeldet: Auf einer nahegelegenen Koppel zwischen dem Bauweg und dem Zeilackerweg im Stadtteil Stetten verletzte ein Unbekannter ein Pferd auf dieselbe Weise. Ob es sich um denselben Täter handelt, ist bislang unklar.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person oder Personen überführen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Es ist erschreckend, wie häufig grauenvolle Angriffe auf Pferde verübt werden. In diesem tragischen Fall muss das Pferd unvorstellbare Schmerzen erlitten haben“, sagt Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir fordern ein behördliches Register, in dem Anschläge auf Pferde und bereits überführte Personen von Tierquälerei-Fällen erfasst werden. So könnten mögliche Tatzusammenhänge aufgezeigt, sowie Profile potenzieller Täterinnen und Tätern erstellt werden. Behörden könnten effektiver auch überregional zusammenarbeiten. Menschen, die Pferde halten, würden zudem über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt, um die Tiere besser vor Angriffen schützen zu können.“
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Aktiv/Whistleblower
Pressekontakt:
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected]
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