März 2015: 512 000 Personen beziehen Grund­sicherung im Alter

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WIESBADEN – Im März 2015 bezogen in Deutschland rund 512 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren unter diesen Leistungsbeziehern mit 61 % mehr Frauen als Männer (39 %).

Im März 2015 erhielten im früheren Bundesgebiet 31 von 1 000 Einwohnern im Rentenalter ab 65 Jahre und 3 Monate Leistungen der Grundsicherung; in den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es 19 von 1 000 Einwohnern. Spitzenreiter unter den Bundesländern war der Stadtstaat Hamburg (69 je 1 000 Einwohner). Die Bevölkerung in Thüringen (10 je 1 000 Einwohner) und Sachsen (11 je 1 000 Einwohner) nahm diese Leistungen am seltensten in Anspruch.

Auf Grundsicherung sind im Rentenalter insbesondere Frauen im früheren Bundesgebiet angewiesen: Im März 2015 bezogen im früheren Bundesgebiet 34 von 1 000 Frauen und 28 von 1 000 Männern dieses Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es jeweils 19 von 1 000 Frauen beziehungsweise 1 000 Männern.

Neben den rund 512 000 Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Rentenalter gab es im März 2015 deutschlandweit rund 483 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung. Diese waren mindestens 18 Jahre alt, hatten das Rentenalter von 65 Jahren und 3 Monaten allerdings noch nicht erreicht. Damit bezogen im März 2015 rund 995 000 volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.

Die Grundsicherungsstatistik nach dem SGB XII wurde mit dem 1. Berichtsquartal 2015 neu konzipiert. Die Zahl der Empfänger/innen bezieht sich dabei immer auf den letzten Monat des Berichtsquartals. Bei der erstmaligen Erhebung kam es zur Untererfassung in verschiedenen Ländern. Für Deutschland insgesamt beträgt die Untererfassung im März 2015 schätzungsweise 10 000 bis 15 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII, der größte Teil davon in Berlin (schätzungsweise 10 000 Leistungsberechtigte).

Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 20. Dezember 2012 wurde die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem 1. Berichtsquartal 2015 von einer dezentralen Jahres- auf eine zentrale Quartalsstatistik umgestellt mit einem geänderten beziehungsweise erweiterten Merkmalskatalog. Die Berichtsstellen übermitteln ihre Daten ausschließlich elektronisch direkt ans Statistische Bundesamt.

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