Main-Spessart : Coronavirus – Aktueller Stand 11.05.2020

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aixklusiv / Pixabay Lohr am Main

Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Main-Spessart

Aktuell gibt es 149 positiv auf Covid-19 getestete Personen (Stand: 11. Mai, 9 Uhr), davon befindet sich eine Personen in stationärer Behandlung im Klinikum Main-Spessart.  Genesen sind 142 Personen. Aktuell sind 26 Personen unter häusliche Quarantäne gestellt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Personen auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Die Quarantäne ist eine Präventionsmaßnahme, um die Ausbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen. Alle verfügbaren Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ermitteln Kontaktpersonen und leiten gegebenenfalls Testungen ein. „Verhalten Sie sich so, als ob jede Person, der sie begegnen, potentiell positiv ist. Nur wenn jeder für sich alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen einhält, haben wir noch die Möglichkeit den Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen“, appellierte Schiebel an die Menschen.

Das Landratsamt Main-Spessart und seine Außenstellen sind ab Montag, 4. Mai wieder eingecshränkt geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie >>hier<<.
Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger, ihre Angelegenheiten nach Möglichkeit per Post, E-Mail oder telefonisch zu erledigen.

+++Öffnung der Zulassungsstellen im Landkreis Main-Spessart ab Dienstag, 21. April+++ 
Das Landratsamt Main-Spessart verstärkt im Zuge der angekündigten Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens seine Bemühungen, auch den Geschäftsbetrieb zu normalisieren. So werden ab Dienstag, 21. April zunächst die Zulassungsstellen im Landkreis für den Besucherverkehr mit nachfolgenden Einschränkungen geöffnet:Weil es weiterhin absolut notwendig ist, die Hygienevorgaben zu beachten und eine Anhäufung von Personen auf kleinem Raum zu vermeiden, sind Zulassungen ausschließlich über vorherige telefonische Terminvereinbarung möglich. Gleichzeitig werden die Besucher dringend gebeten, Gesichtsmasken zu tragen. Die Sachbearbeitung selbst erfolgt nach einer strikten Trennung zwischen:

  • Gewerbetreibenden
  • Kfz-Handel
  • privaten Zulassungsangelegenheiten

In der Zulassungsstelle Marktheidenfeld werden alle Zulassungsangelegenheiten von Privatpersonen und Gewerbetreibenden (nicht Kfz-Handel) bearbeitet. Termine sind verbindlich unter Tel.: 0 93 53 / 793 – 31 00, -31 02, -31 03 zu vereinbaren.

In der Zulassungsstelle Lohr werden alle Zulassungsangelegenheiten von Privatpersonen und Gewerbetreibenden (nicht Kfz-Handel) bearbeitet. Termine sind verbindlich unter Tel.: 0 93 53 / 793 – 21 00, -21 01, -21 03 abzusprechen.

In der Zulassungsstelle Karlstadt werden zunächst ausschließlich Zulassungsvorgänge von Firmen des Kfz-Handels bearbeitet. Die Firmen können diese Vorgänge zwischen 7.30 und 8.30 Uhr an der Information des Landratsamtes abgeben und werden telefonisch über den Zeitpunkt zur Abholung unterrichtet. Selbstverständlich werden nach einer Anlaufphase auch in Karlstadt wieder Zulassungen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden ermöglicht werden.

Seit 17. April wird die Bearbeitung von postalisch eingesandten Zulassungsvorgängen beendet. Eine Bearbeitung erfolgt nur noch nach Vorsprache und Terminierung (Trennung Kfz-Handel und Privat, siehe oben).

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass angesichts der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März und dem Gebot, alle unnötigen Fahrten zu unterlassen, bei den Terminvereinbarungen eine Priorisierung vorgenommen werden muss. Die Zulassung von Motorrädern und Wohnmobilen kann deshalb nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Die Sachbearbeitung von Angelegenheiten des Fahrerlaubniswesens erfolgt zunächst weiterhin ausschließlich postalisch.
Auskünfte hierzu erteilen die Führerscheinstellen in Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld unter Tel.: Lohr 0 93 53 / 793 -21 02, Tel.: Marktheidenfeld 0 93 53 / 793 -31 05, Tel.: Karlstadt 0 93 53 / 793 – 14 39, -14 40, -14 70.

+++Maskenpflicht+++
Ab Montag, 27. April gilt eine Maskenpflicht für ganz Bayern für alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen im ÖPNV und Kunden in Ladengeschäften. Diese Pflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Wichtig ist auch, bei den Arztbesuchen auf den Mund-Nasen-Schutz zu achten. Bitte beachten Sie das auch für alle Behördengänge, auf der Kreismülldeponie und in den Wertstoffhöfen im Landkreis.

+++Geschäftsöffnung aller Geschäfte bis zu 800qm+++
Zusätzlich dürfen ab Montag alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten. Eine Verkleinerung der Fläche auf unter 800qm im Nachhinein durch Maßnahmen wie Absperrungen ist nicht möglich. Die Betreiber der geöffneten Einzelhandelsgeschäfte haben sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft befindlichen Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 qm. Eine entsprechende Checkliste finden Sie unter www.main-spessart.de.
Versorgungsgänge des täglichen Bedarfs und der Einkauf in den zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften stellen einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Die zulässigerweise geöffneten Ladengeschäfte dürfen daher von Kunden aufgesucht werden. Zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken sollte aber jeder vor dem Einkauf überlegen, ob die jeweilige Besorgung wirklich notwendig ist.

+++ÖPNV+++
Infos zur Mund-Nasen-Bedeckungim ÖPNV und dem Fahrplanangebot des VVM gibt es hier.

+++Notfallversorgung im Klinikum sichergestellt+++
In der Öffentlichkeit ist fälschlicherweise der Eindruck entstanden, dass das Klinikum in Lohr nur noch Patienten mit einer Covid-Erkrankung behandelt. Deshalb weist das Klinikum MainSpessart noch einmal darauf hin, dass Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin behandelt und operiert. werden. Notfälle – z.B. Unfälle, Schlaganfälle, Herzinfarkte – sowie dringende onkologische Behandlungen und dringende Operationen, die keinen Aufschub dulden, werden ebenso durchgeführt.

+++Informationen für niedergelassene Ärzte auf www.main-spessart.de+++
Ab sofort finden die niedergelassenen Ärzte aus Main-Spessart die Informationen des Versorgungsarztes Dr. Edgar Dettmann auf der Startseite der Homepage des Landkreises.

+++Beratung für Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher in der CoronaKrise+++
Immer mehr Unternehmen, Existenzgründer und Verbraucher bekommen in Main-Spessart die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu spüren. Das Landratsamt bietet in Zusammenarbeit mit der Gründerservicenetz Main-Spessart GmbH telefonische Beratung zu wichtigen Themen. Unter der GSN-Corona Hotline 0 93 53 – 98 290 finden Unternehmen -von Dienstag bis Donnerstag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr – Informationen zu Möglichkeiten der Finanzierung und Förderungen. Insbesondere die Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler des Freistaates Bayern und der Bundesregierung bieten Hilfe bei Liquiditätsengpässen. Persönliche Beratung erhalten in Zahlungsschwierigkeiten geratene Kleinunternehmer, aber auch Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose – von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 15.00 Uhr – unter den Durchwahlen 0 93 53 – 793 – 1135 und -1134. Die Beratung ist nicht auf rein wirtschaftliche und finanzielle Aspekte beschränkt, sondern erfolgt unter Einbeziehung der gesamten sozialen und wirtschaftlichen Situation, mit dem Ziel, die finanziellen Folgen der Pandemie zu beseitigen bzw. zu mildern.

Quelle : Main-Spessart.de