Main-Tauber-Kreis : 0 neue Coronavirus-Infektion bestätigt – Besuche in Pflegeheimen in Ausnahmefallen jetzt schon möglich

Stand 11.05.2020

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Archivbild: Rotkreuz-Klinik , Krankenhaus Wertheim Foto: RayMedia.de

Kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 11. Mai) – Besuche in Pflegeheimen in Ausnahmefallen jetzt schon möglich

Im Main-Tauber-Kreis wurde am Montag, 11. Mai, am dritten Tag in Folge kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit bleibt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 389.

332 Patienten wieder genesen

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 332 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 113, Boxberg: 14, Creglingen: 15, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 24, Königheim: 3, Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 20, Niederstetten: 29, Tauberbischofsheim: 23, Weikersheim: 29, Werbach: 6, Wertheim: 19, Wittighausen: 2.

Besuch im Pflegeheim und im Krankenhaus

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll. Bis einschließlich Sonntag, 17. Mai, gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber jetzt schon Ausnahmen zulassen. So sollen nahestehende Personen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen. Dazu müssen aber geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen wie etwa das Tragen von Schutzkleidung getroffen werden. Das Sozialministerium ermutigt die Einrichtungen ausdrücklich, die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten vom Besuchsverbot „in einem guten Miteinander von Angehörigen und Einrichtungen“ zu nutzen.

Für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelten Ausnahmen, sofern dort nicht von einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Bewohnerinnen und Bewohner ausgegangen werden muss. In diesen Fällen gelten – wie bisher – keine Einschränkungen bei den Besuchsmöglichkeiten.

Für Krankenhäuser gilt ab 18. Mai, dass die Zahl der Besucher in der Regel auf eine Person pro Tag und Patient beschränkt sein muss. Damit sollen Menschenansammlungen in der Klinik vermieden werden, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Besucher, bei denen eine aktive COVID-19-Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen ist, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Mund-Nasen-Schutz, Einhalten des Mindestabstands sowie hygienische Händedesinfektion sind auch im Krankenhaus Pflicht. Für bestimmte hochgradig infektionsgefährdete Patientengruppen kann das Krankenhaus je nach medizinischer Einschätzung weitergehende Schutzmaßnahmen bis zu einem kompletten Besuchsverbot ergreifen.

Minimale Korrekturen bei Verteilung

Im Text der Pressemitteilung und in der Karte, die das Landratsamt am Freitag, 8. Mai, versandt hat, wurden minimale Korrekturen bei der Verteilung der bestätigten Fälle auf die Städte und Gemeinden im Landkreis vorgenommen. Diese Verschiebungen hatten keine Auswirkungen auf die Gesamtzahl der bestätigten Fälle. Hierauf weist das Landratsamt aufgrund von Nachfragen hin.

 
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