
Eine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 7. August) – Zum Schul- und Kitabesuch bei Erkältung
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Freitag, 7. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Lauda-Königshofen. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis bei 471. Die neu infizierte Person befindet sich in häuslicher Isolation. Ihre Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 438 wieder genesen. Derzeit sind 22 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 1, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 12 (+1), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 0.
Landesgesundheitsamt und Sozialministerium schaffen Klarheit
In Baden-Württemberg sind die Kinder und Jugendlichen in die Sommerferien gestartet. Viele Eltern stellen sich auf Grund der Corona-Pandemie schon jetzt die Frage: Was passiert nach ihrer Rückkehr, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.
Wer nur einen Schnupfen hat, darf laut diesen Empfehlungen trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Eltern, Ärzte und Pädagogen sollen jedoch, ohne panisch zu werden, ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten. Damit soll eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus verhindert werden.
Die Empfehlungen sollen Kitas, Schulen und Eltern, aber auch den Kommunen, freien Trägern und Ärzten Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern geben. Erster Landesbeamter Christoph Schauder, Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, begrüßt die einheitlichen Regelungen: „Damit stehen Einrichtungen und Familien klar verständliche, medizinisch sinnvolle Empfehlungen zur Verfügung.“
Beim so genannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung der Empfehlungen geeinigt. Kinder, die eindeutig krank sind, gehen demnach nicht in die Betreuung oder in die Schule – genau, wie vor der Corona-Pandemie auch.
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt.
- Fieber ab 38,0 Grad Celsius. Eltern werden angehalten, auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung zu achten.
- Trockener Husten. Gemeint ist Husten ohne Auswurf, der nicht durch eine chronische Erkrankung wie zum Beispiel Asthma verursacht wird. Ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns. Dies gilt nicht, wenn diese Begleiterscheinung eines Schnupfens ist.
Symptome müssen akut auftreten. Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant.
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt oder zur Hausärztin bzw. zur Kinder- und Jugendarztpraxis aufgenommen werden soll. Ob eine Testung auf eine Infektion mit dem Corona-Virus erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.
Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de