Main-Tauber-Kreis : 1 neuer Todesfall – 0 neue Coronavirus-Infektion bestätigt – Gaststätten Auflagen

Stand 12. Mai, 15.30 Uhr

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Bestätigte Coronavirus-Infektionen und inzwischen Genesene (in Klammern) im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand 12. Mai, 15.30 Uhr)

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Ein weiterer Todesfall bestätigt

Vom Gesundheitsamt wurde am Dienstag ein weiterer Todesfall bestätigt, bei dem ein positiver Befund auf das Coronavirus vorlag. Es handelt sich um eine unter 70-jährige Frau. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile zehn Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. „Den Hinterbliebenen gilt unser tiefes Mitgefühl“, erklärte Landrat Reinhard Frank.

338 Patienten wieder genesen

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 338 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 114, Boxberg: 15, Creglingen: 15, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 24, Königheim: 3, Külsheim: 7, Lauda-Königshofen: 22, Niederstetten: 29, Tauberbischofsheim: 23, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19, Wittighausen: 2.

Was in Speisegaststätten zu beachten ist

Nach den von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen der Coronaverordnung dürfen Außen- und Innenbereiche von Speisegaststätten ab Montag, 18. Mai, wieder öffnen. Dabei gelten strenge Auflagen. So dürfen Beschäftigte und Gäste die Gaststätte nicht betreten, wenn diese innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten, Symptome eines Atemwegsinfekts zeigen oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Zur Kontaktnachverfolgung müssen Betreiber mit Einverständnis der Gäste Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs festhalten und vier Wochen nach Erhebung wieder löschen. Tische sind im Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander anzuordnen und Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden. Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten, entsprechende Wasch- oder Desinfektionsmöglichkeiten müssen dem Gast zur Verfügung stehen.

Die Bezahlung soll nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen. Bei Barzahlung hat die Geldübergabe über eine hierfür geeignete Vorrichtung oder Ablagefläche zu erfolgen. Flächen und Gegenstände im Gästebereich sind je nach Verschmutzung sofort bzw. regelmäßig zu reinigen. Durch Aushang außerhalb der Gaststätte sind die in der Gaststätte geltenden Vorgaben übersichtlich darzustellen.

Die persönliche Hygiene der Beschäftigten ist sicherzustellen. Zudem haben Arbeitgeber den Beschäftigten für den gesamten Arbeitstag nicht-medizinische Alltagsmasken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Beschäftigte müssen in allen Räumen der Gaststätte mit Gästekontakt eine MNB tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Im Außenbereich der Gaststätte wird das Tragen einer MNB empfohlen.

Um die Infektionsgefährdung der Beschäftigten zu minimieren, ist gegebenenfalls ein Schichtbetrieb mit festen Teams einzurichten. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu schulen.

Bestätigte Coronavirus-Infektionen und inzwischen Genesene (in Klammern) im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand 12. Mai, 15.30 Uhr)

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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