Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 9. November) – 25 weitere Personen genesen – Erleichterung im Alltag von Berufskraftfahrern
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 9. November, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim. Es handelt sich in einem Fall um eine Kontaktperson zu einem bekannten Fall. Die neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 984.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 25 weitere und damit insgesamt 817 Personen wieder genesen. Derzeit sind 155 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 3, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 20 (+2), Boxberg: 1, Creglingen: 4, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 8, Igersheim: 4, Königheim: 4, Külsheim: 20, Lauda-Königshofen: 19, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 16, Weikersheim: 4, Werbach: 1, Wertheim: 43 und Wittighausen: 1.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 68,7
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz sinkt am Montag, 9. November, auf 68,7. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (2. bis 8. November 2020) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Berufskraftfahrende dürfen innerhalb von Raststätten essen
Berufskraftfahrerinnen und -kraftfahrer können im Rahmen der geänderten Corona-Verordnung ihre Mahlzeit an Autobahnrasthöfen innerhalb der Gaststätte zu sich nehmen, wenn sie dort ihre Ruhezeiten verbringen oder übernachten. Dabei müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen insbesondere bei den Einrichtungen unmittelbar an der Autobahn sicherstellen, dass die Einnahme der Mahlzeiten innerhalb der Gaststätten ausschließlich von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern in Anspruch genommen wird. Diese Entscheidung soll einen Beitrag dazu leisten, dass die Versorgung von Wirtschaft und Gesellschaft mit Waren und Gütern nicht mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer einhergehen muss.
Abhol- und Lieferdienste im Händlerportal „Kauf regional“ abrufbar
Bis einschließlich 30. November dürfen Gastronomiebetriebe ansonsten nur Abhol- und Lieferdienste anbieten. Um die Wirtinnen und Wirte in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis das Händlerportal „Kauf regional“ geschaffen. Unter www.main-tauber-kreis.de/kauf-regional können Gastronomen, aber auch Händler und Dienstleister aus dem gesamten Landkreis ihre Angebote online platzieren. Dezernent Jochen Müssig, beim Landratsamt unter anderem für die Wirtschaftsförderung verantwortlich, bittet die Einwohnerinnen und Einwohner des Main-Tauber-Kreises, solche Abhol- und Lieferdienste zu nutzen. Dies könne dazu beitragen, dass die Gastronomie gut durch die nächste Zeit kommt. Ebenso appelliert er an alle Händler, Gastronomen und Dienstleister im Main-Tauber-Kreis, ihre Versand-, Liefer- und Abholdienste in das Händlerportal einzutragen oder vorhandene Einträge zu aktualisieren. „Je vielfältiger, breiter und überraschender diese Online-Leistungsschau unseres Main-Tauber-Kreises ist, desto mehr wird es die Menschen begeistern und genutzt werden“, erklärt er. „Wir wissen auch, dass es weitere großartige Initiativen mit ähnlicher Zielsetzung unter anderem auf der Ebene der Städte und Gemeinden gibt. Wir wollen hierzu keinesfalls in Konkurrenz treten, sondern eine sinnvolle Ergänzung bieten, die den gesamten Landkreis im Blick hat. Gemeinsam sind wir stark“, fügt er hinzu.
Quelle: main-tauber-kreis.de