Sieben-Tage-Inzidenz
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 8.Oktober, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die Betroffenen leben im Gebiet der Stadt Niederstetten und der Gemeinde Igersheim. Einer von ihnen ist Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland, hält sich aber derzeit nicht im Main-Tauber-Kreis auf. Im anderen Fall besteht ein Zusammenhang zum aktuellen Infektions-Cluster in Bad Mergentheim. Beide Personen befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 587.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis liegt bei 22. Er beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner. Am Mittwochnachmittag hat im Abstrichzentrum in Bad Mergentheim eine außergewöhnlich hohe Zahl von Testungen stattgefunden, für welche am Freitag die Ergebnisse erwartet werden.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, insgesamt 537 Personen wieder genesen. Derzeit sind 39 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 18, Boxberg: 2, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 2 (+1), Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 2 (+1), Tauberbischofsheim: 1, Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 9, und Wittighausen: 2.
Im Quarantänezeitraum verstärkt auf Abstand, Hygiene und Lüften achten
Im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen am Bischöflichen Internat Maria Hilf in Bad Mergentheim wurde, wie berichtet, die gesamte Einrichtung in Quarantäne verfügt. Um die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, dürfen die Mitarbeitenden ihre Wohnungen verlassen, um auf direktem Weg zur Arbeitsstelle und zurück zu fahren. Darüber hinaus stehen sieben komplette Schulklassen sowie weitere einzelne Schülerinnen und Schüler anderer Klassen aus fünf Bad Mergentheimer Schulen unter Quarantäne, ebenso zahlreiche Lehrkräfte. Sie wurden durch das Gesundheitsamt jeweils als engere Kontaktpersonen eingestuft. Von der am Mittwoch gemeldeten Quarantäneanordnung für eine weitere Klasse der Grundschule (Standort Au) konnte nach Abschluss der Kontaktpersonennachverfolgung abgesehen werden. Es bleibt dabei, dass am Standort Au bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, kein Präsenzunterricht stattfindet.
Die „internen“ Internatsschülerinnen und -schüler verbringen die Quarantänezeit in der Einrichtung, alle anderen mussten sich in häusliche Isolation begeben. Deren Familienmitglieder im gleichen Haushalt – also vorwiegend Eltern und Geschwister – sind keine Kontaktpersonen zu Infizierten, sondern gelten als „Kontakt vom Kontakt“. Sie unterliegen zunächst keinen weiteren Restriktionen. Aber natürlich ist zu bedenken, dass sich im Haushalt eine Person befindet, die direkten, engeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte und somit jederzeit infektiös werden kann, auch vor dem Auftreten erster Symptome. Dies gilt während der gesamten Quarantänezeit von 14 Tagen.
„Nur wegen dieser Möglichkeit, dass eine Infektiosität und Symptome auftreten könnten, wird die Quarantäne für enge Kontaktpersonen ja überhaupt angeordnet“, verdeutlicht die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Eva-Maria Dittmer. Es erkläre sich von selbst, dass besondere Vorsicht erforderlich ist, wenn eine Person im eigenen Haushalt einer Quarantäne unterliegt. „Es sollte im Quarantänezeitraum verstärkt und – so gut es innerhalb einer Wohnung geht – auf Abstand, Hygiene und häufiges Lüften geachtet werden“, erläutert die Fachärztin. Ideal wäre es, auch enge Kontakte innerhalb des Haushaltes zu vermeiden, zum Beispiel durch die zeitversetzte Einnahme von Mahlzeiten. „Wir wissen, dass dies alles häufig sehr schwierig zu realisieren ist. Aber es darf nicht vergessen werden, dass die meisten Ansteckungen im Familienkreis geschehen“, sagt Dr. Dittmer.
Wenn in einem Haushalt eine Person unter Quarantäne steht, sollten die anderen Haushaltsangehörigen ihre sozialen Kontakte außerhalb des Haushalts auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren und beispielsweise bei der Arbeit strikt auf genügend Abstand zu allen Kolleginnen und Kollegen achten. „Die aktuelle Situation bringt leider immer wieder ganz erhebliche, aber unvermeidliche Belastungen für Infizierte, deren Kontaktpersonen und auch die ‚Kontakte der Kontaktpersonen‘ mit sich“, fasst die Ärztin zusammen.