Main-Tauber-Kreis: 2 neue Coronavirus-Infektionen – Stand 30.09 – Neue Regelungen zur Maskenpflicht

Land ändert Corona-Verordnung und verlängert Gültigkeit 

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Coronavirus Virus Patient Mask
Engin_Akyurt / Pixabay

Coronavirus-Infektionen – Zahlen 30. September

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 30. September, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Boxberg sowie der Gemeinde Wittighausen und sind Kontakte zu bereits bekannten Fällen. Sie befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 556.

 

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind sieben weitere und damit insgesamt 528 Personen wieder genesen. Derzeit sind 17 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 2 (+1), Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 1, Igersheim: 1, Königheim: 0, Külsheim: 0, Lauda-Königshofen: 0, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 0, Werbach: 0, Wertheim: 6 und Wittighausen: 3 (+1).

Land ändert Corona-Verordnung und verlängert Gültigkeit

Die Landesregierung hat die Gültigkeitsdauer ihrer Corona-Verordnung um zwei Monate bis 30. November verlängert. Zudem wurden einige Änderungen der Regelungen beschlossen, die am Mittwoch, 30. September, in Kraft getreten sind.

Nun gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants und Bars, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, also zum Beispiel beim Betreten und Verlassen des Betriebs oder beim Gang zur Toilette. Zuletzt galt in der Gastronomie die Maskenpflicht nur noch für das Personal mit direktem Kundenkontakt. Ebenso muss beim Besuch von Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen eine Maske getragen werden. Gleiches gilt beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den zugehörigen praktischen Prüfungen.

Die Verantwortlichen sind verpflichtet, die Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden ihrer Einrichtungen und Geschäfte über die Maskenpflicht zu informieren. Klargestellt wurde auch, dass es in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss, wenn eine Person angibt, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu können. Bei Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben weiterhin untersagt. Die Beschränkungen für Veranstaltungen und die Regelungen zu Betriebsverboten werden unabhängig von der Laufzeit der Verordnung laufend im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen überprüft und gegebenenfalls umgehend angepasst.

Ferner gelten die Paragraphen 4 bis 8 der Corona-Verordnung ab sofort auch für Boots- und Flugschulen. In diesen Paragraphen werden die Themen Hygieneanforderungen, Hygienekonzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmeverbot sowie Arbeitsschutz geregelt.

Die Beschreibung der typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung wurde an die neuesten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts angepasst. Sie umfassen Fieber, trockenen Husten sowie eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns.

Darüber hinaus wird die Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ohne inhaltliche Änderungen bis zum 30. November verlängert bzw. wird die Geltungsdauer generell an die Laufzeit der allgemeinen Corona-Verordnung gekoppelt. Alle aktuellen Corona-Verordnungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 30. September, 14 Uhr)

Quelle : main-tauber-kreis.de

S RAY PreSale Store