Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 20. April) – Sicherheit bei der Nachbarschaftshilfe
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 20. April, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 326. Die neu infizierten Personen befinden sich teils in stationärer, teils in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.
Die 326 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 106 (+1), Boxberg: 11, Creglingen: 16, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 22, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 24, Niederstetten: 30 (+1), Tauberbischofsheim: 22, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 18 und Wittighausen: 4.
Sicherheit bei der Nachbarschaftshilfe
Gerade in der aktuellen Lage fragen sich vor allem viele ältere Menschen, wie sie sich sicher und geschützt Hilfe, zum Beispiel für den Einkauf, die Abholung von Medikamenten oder den Hundespaziergang, organisieren können. Weil auch Haustürbetrüger diese Notlage ausnutzen könnten, empfiehlt die Polizei, gerade jetzt besonders aufmerksam zu sein. Sie rät deshalb, zu überlegen, wer für welche Hilfeleistung ein vertrauensvoller Ansprechpartner wäre. Erste Wahl seien hier persönlich und als zuverlässig bekannte Personen. Organisierte Hilfe könne zum Beispiel über die Kommunalverwaltung, über das DRK, die Kirchen und andere Hilfsorganisationen in Anspruch genommen werden.
Die Übergabe von Einkäufen sollte zur Sicherheit vor Ansteckung ohne persönlichen Kontakt erfolgen, indem Besorgungen vor der Haustür abgestellt werden. Ebenso sollte schon vorab vereinbart werden, ob der Einkauf im Voraus oder bei der Übergabe bezahlt wird. Keinesfalls sollten EC- oder Kreditkarten ausgehändigt werden. Die Haustür sollte beim Klingeln nur geöffnet werden, wenn sicher ist, dass es sich um die angekündigte Hilfe handelt und keine Unbekannten ins Haus oder die Wohnung kommen. Bei Unsicherheiten können beispielsweise Nachbarn für eine Übergabe hinzugezogen werden.
Damit Hilfseinrichtungen und andere Formen der Nachbarschaftshilfe die Betroffenen und sich selbst vor den Maschen der Betrüger schützen, sollten sie möglichst eine zentrale Koordinierungsstelle für Hilfesuchende und Helfende über Kommunalverwaltungen, Kirchengemeinden oder andere Hilfsorganisationen schaffen. Kontaktdaten könnten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen erfasst werden. Hilfsdienste sollten dokumentiert und überprüft werden, auch um bei Fragen oder Unklarheiten später Hilfsleistungen nachvollziehen zu können. Helfende müssen auf die Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Distanzabstände und Hygieneregeln hingewiesen werden. Zur Sicherheit trägt bei, Hilfesuchende darüber zu informieren, wer sie aufsuchen wird. Helfende sollten sich zudem unaufgefordert ausweisen. Handlungssicherheit wird außerdem geschaffen, indem Zahlungsmodalitäten und Regeln etwa bei der Übergabe der Einkäufe festgelegt werden. Wichtig ist auch, an die Hilfesuchenden zu kommunizieren, dass keine Gebühren für die Hilfsdienste entstehen.
Sowohl für Hilfesuchende wie Helfer gilt, verdächtige Vorfälle unverzüglich bei der Polizei über den Notruf 110 zu melden.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de
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