Main-Tauber-Kreis : 2 weitere Coronavirus-Infektionen – Stand 20. August – Information zur Rückkehr aus Risikogebieten

Testpflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten

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Atlantios / Pixabay

Zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 2. August) – Zur Rückkehr aus Risikogebieten

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 20. August, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Niederstetten und Freudenberg. Eine Person ist aus dem Ausland zurückgekehrt; beide befinden sich in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 498. Die Kontakte der neu infizierten Personen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie bereits berichtet, insgesamt 456 wieder genesen. Derzeit sind 31 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 3, Boxberg: 1, Creglingen: 1, Freudenberg: 1 (+1), Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 1, Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 7 (+1), Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 6 und Wittighausen: 0.

Testpflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Baden-Württemberg einreist, ist seit dem 8. August verpflichtet, sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland, die in keinem Risikogebiet waren, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit zur freiwilligen Testung.

Das Land Baden-Württemberg hat Teststationen an den Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe und Friedrichshafen, am Stuttgarter Hauptbahnhof (täglich von 9 bis 1 Uhr) sowie an der Autobahn A 5, Raststätte Neuenburg-Ost (täglich von 6 bis 22 Uhr) eingerichtet. Die Testung ist innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr kostenlos und kann auch beim Hausarzt erfolgen. Erfolgt der Test später oder bereits im Ausland, müssen die Kosten selbst getragen werden.

„Auch im Main-Tauber-Kreis waren in den letzten Wochen Reiserückkehrer aus Risikogebieten und anderen Regionen im Ausland von Infektionen mit dem Coronavirus betroffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die betreffenden Regelungen konsequent beachtet werden, um eine weitere Ausbreitung von Infektionen zu verhindern“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona im Landratsamt.

Rückkehrer aus Risikogebieten sind darüber hinaus grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Isolation zu begeben. Die Einreise muss der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Erstwohnsitz gemeldet werden. Ebenso muss das Rathaus unverzüglich ein weiteres Mal kontaktiert werden, wenn Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Dies ist in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg geregelt. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Risikogebiet ist eine Region im Ausland, für die zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus besteht. Die Liste der für Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg gültigen Risikogebiete kann auf der Website des Sozialministeriums abgerufen werden.

Die Quarantänepflicht besteht nicht mehr, wenn die verpflichtende molekularbiologische Testung ergeben hat, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Hierüber muss dem Rathaus ein Befund in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Testung muss in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem anderen, vom Robert-Koch-Institut entsprechend benannten Land durchgeführt worden sein. Erfolgte die Testung bereits im Ausland, darf das Testergebnis bei Einreise nach Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Die Quarantänepflicht hält an, bis die betroffene Person nach Vorlage des Befundes eine anderslautende Mitteilung ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten hat.

Das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis wird automatisch informiert, wenn ein Reiserückkehrer innerhalb Deutschlands positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurde und leitet dann sofort alle notwendigen Schritte ein. Solange kein positives Testergebnis vorliegt, sind für Reiserückkehrer ansonsten ausschließlich die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zuständig. Das Landratsamt bittet Reiserückkehrer daher eindringlich darum, von Rückmeldungen beim Gesundheitsamt abzusehen, da ansonsten die schnellstmögliche Ermittlung von Kontaktpersonen zu bestätigten Fällen erschwert wird und sich verzögern kann.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de
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