Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis führt in seinen Dienststellen alle bisher geltenden Corona-Maßnahmen auf Basis des Hausrechts unverändert fort. Die Kreisverwaltung weist hierauf ausdrücklich hin, da die Rechtsgrundlage für die aktuellen Corona-Beschränkungen im Infektionsschutzgesetz am 19. März ausläuft.
Die Fortführung der Maßnahmen im Landratsamt bedeutet beispielsweise, dass der Zutritt zu den Dienstgebäuden sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeitende weiterhin nur nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gewährt wird. Darüber hinaus bleibt es bei der Maskenpflicht. Für Besucherinnen und Besucher sind FFP2-Masken oder solche eines vergleichbaren Standards (KN95, N95) erforderlich; für Mitarbeitende genügen OP-Masken. Darüber hinaus bleiben alle Dienststellen grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen, abgesehen von unaufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung. Alle Abstands- und Hygieneregeln werden weiter angewandt.
Sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden. Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 09341/82-0 erreichbar, die stark nachgefragten Bereiche Verkehrsamt / Zulassungsstelle unter 09341/82-4001 sowie die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT) unter 09341/82-4002. Für die Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassung kann unter www.main-tauber-kreis.de/terminvergabe ein Rückruf erbeten werden. Für zahlreiche weitere Dienstleistungen kann unter der gleichen Internet-Adresse direkt online ein Termin gebucht werden.
Mit dieser Vorgehensweise soll zum Schutz aller Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher beigetragen werden. Sensible Arbeitsbereiche wie die Auszahlung sozialer Transferleistungen müssen jederzeit arbeitsfähig bleiben. Über eine Rücknahme einzelner oder aller Maßnahmen wird das Landratsamt rechtzeitig informieren.
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