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Vier neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 6. Mai) – Landratsamt verteilt 30.000 Masken an Schulen im Kreis
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 6. Mai, vier neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 383. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst.
Die 383 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 128 (+3), Boxberg: 21, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 14, Igersheim: 23, Külsheim: 9, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 34 (+1), Tauberbischofsheim: 25, Weikersheim: 32, Werbach: 6, Wertheim: 22 und Wittighausen: 4.
297 Patienten wieder genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 297 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 97, Boxberg: 9, Creglingen: 14, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 8, Igersheim: 21, Külsheim: 3, Königheim: 4, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 19, Tauberbischofsheim: 21, Weikersheim: 29, Werbach: 6, Wertheim: 19, Wittighausen: 2.
Masken an Schulen verteilt
Durch zwei Mitarbeiter des Landratsamtes, die Kraftfahrer Roland Benz und Michael Hörner, wurden Mund-Nasen-Masken an alle Schulen verteilt, die am Montag den Schulbetrieb wieder aufgenommen haben. Es handelt sich hierbei um Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises, die mit insgesamt rund 30.000 Schutzmasken aus dem Bestand des Landratsamtes ausgestattet wurden. „Damit konnte ein wichtiger Beitrag zu einem sicheren Schulbetrieb geleistet werden“, erklärt Landrat Reinhard Frank.
In diesem Zusammenhang erinnert das Landratsamt an wichtige Verhaltensmaßnahmen, um sich und andere Menschen vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Seit 27. April müssen alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren im öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Soziale Kontakte sollten so weit wie möglich eingeschränkt werden. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nach wie vor nur alleine oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. In der Öffentlichkeit ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Ist dies nicht möglich, soll zum Schutz vor einer Infektion eine Mund-Nasen-Maske getragen und die Kontaktdauer auf das unbedingt Nötige begrenzt werden.
In Erinnerung gerufen werden zudem die empfohlenen Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges, gründliches Händewaschen. Die Etikette beim Husten oder Niesen ist einzuhalten: Von anderen Personen wegdrehen und – falls kein Taschentuch griffbereit ist – in die Armbeuge husten und niesen.
Entgegen mancher Empfehlung ist die Verwendung der Mikrowelle zur Desinfektion von Masken nicht sinnvoll. Masken, bei denen im Nasenbereich Drahtbügel verarbeitet sind, dürfen zur Reinigung keinesfalls in die Mikrowelle gegeben werden. Das Metall kann eine Funkenbildung erzeugen, durch die Maske und Mikrowelle in Brand geraten können.
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