
Fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 25. April) – Landratsamt bietet auch Termine am Nachmittag an
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Samstag, 25. April, fünf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 352. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet.
Die 352 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 115 (+2), Boxberg: 17 (+2), Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32 (+1), Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 und Wittighausen: 4.
Dienstbetrieb im Landratsamt ab 29. April
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beendet ab Mittwoch, 29. April, seinen Schichtbetrieb und geht weitestgehend wieder zur Normalarbeitszeit über. Dennoch bleibt die Schließung der Dienststellen für den Publikumsverkehr bestehen. Persönliche Vorsprachen sind auf das Notwendige zu beschränken und können nur nach telefonischer Voranmeldung stattfinden. Ab sofort werden Termine bis auf weiteres auch während der Servicezeiten am Nachmittag angeboten (montags bis mittwochs bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr). Für das Gesundheitsamt gilt die komplette Aussetzung des Publikumsverkehrs unverändert weiter.
Im Publikumsverkehr ist generell zu beachten, dass grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten ist. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nur, wenn im Gespräch zwischen Kunden und Mitarbeiter der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und auch keine Einrichtungen wie zum Beispiel Plexiglaswände vorhanden sind. In solchen Fällen werden Kunden des Landratsamtes bereits bei der Terminvereinbarung darauf hingewiesen, dass eine Vorsprache nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist. Ohne einen solchen Schutz müssen sie konsequent abgewiesen werden.
Regelungen auf den Recyclinghöfen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) weist darauf hin, dass ab Montag, 27. April, auf allen Recyclinghöfen, Kompostplätzen und der Kreismülldeponie „Heegwald“ für alle Anlieferer grundsätzlich Maskenpflicht besteht. Ein Zutritt ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht möglich. Die Zahl der Benutzer einer Entsorgungseinrichtung bleibt auf maximal drei Personen zur gleichen Zeit beschränkt.
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