Main-Tauber-Kreis: 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr startet auch im Kreis

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Das 9-Euro-Ticket ist sowohl über digitale als auch über analoge Vertriebswege, also zum Beispiel unter www.bahn.de, www.vrn.de und per myVRN-App sowie an Fahrkartenautomaten, in Mobilitätszentralen und bei Verkaufsstellen erhältlich. „Ab Mittwoch, 25. Mai, können die 9-Euro-Ticket auch in der Geschäftsstelle der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT) in Lauda sowie in den Linienbussen im Main-Tauber-Kreis gekauft werden. Im Main-Tauber-Kreis wird das 9-Euro-Ticket während des Aktionszeitraums in den Linienbussen, der Regionalbahn und dem Regionalexpress, in den Ruftaxen sowie im NightLife-Verkehr anerkannt“, erklärt Ursula Mühleck, Dezernentin für Kreisentwicklung, Kultur und Verkehr im Landratsamt.

Für Inhaber von VRN-Zeitkarten wie zum Beispiel der Karte ab 60, dem Rhein-Neckar-Ticket, dem MAXX-Ticket, dem Semester-Ticket oder dem Job-Ticket wird der monatlich zu entrichtende Fahrpreis während des Aktionszeitraums auf 9 Euro verringert. „Unsere Abo-Kunden müssen hierzu keinen Antrag stellen. Die Abbuchung wird automatisch reduziert bzw. die Differenz zwischen dem Regeltarif und dem 9-Euro-Ticket zeitnah rückerstattet“, kündigt VGMT-Geschäftsführer Thorsten Haas an. Er ergänzt, dass die bestehende Abo-Karte vom 1. Juni bis einschließlich 31. August bundesweit als Fahrkarte im Nahverkehr anerkannt wird. Eine zusätzliche Wertmarke ist nicht erforderlich. Im Fernverkehr, beispielsweise im ICE, IC oder EC, wird das 9-Euro-Ticket nicht anerkannt.

Das 9-Euro-Ticket ist eine persönliche Monatskarte und nicht übertragbar. Vor- und Nachname des Reisenden müssen auf dem Ticket eingetragen sein. Das Ticket kostet neun Euro pro Kalendermonat und wird monatsscharf ausgegeben. Kinder ab sechs Jahren benötigen ein eigenes Ticket. Kinder bis einschließlich fünf Jahren fahren während des Aktionszeitraums kostenlos mit, sofern sie in Begleitung eines Ticketinhabers sind. Eine generelle kostenfreie Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern gilt nicht. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen Verkehrsverbundes.

Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar ist die Fahrradmitnahme vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Einzelfahrschein Fahrrad der entsprechenden Preisstufe oder bei regelmäßigen Fahrten eine Jahreskarte Fahrrad benötigt. Die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Personen, Hilfsmittel für mobilitätseingeschränkte Personen und Kinderwagen haben immer Vorrang. Für einen Hund wird ein Kinderfahrschein oder eine Jahreskarte für Hunde benötigt. Kleine Haustiere oder kleine Hunde in geschlossenen Behältnissen (zum Beispiel Tierboxen) können kostenlos mitgenommen werden.

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis und die VGMT weisen darauf hin, dass im ÖPNV in Baden-Württemberg Personen nach ihrem sechsten Geburtstag in Bus, Bahn und Ruftaxi eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Für Personen ab 18 Jahren sowie auf bayerischen Streckenabschnitten gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Die geltenden Regelungen in dem jeweiligen Bundesland sind zu beachten.

Informationen zum Fahrplan und zu den Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar GmbH (VRN) gibt es im Internet unter www.vrn.de, in der kostenlosen myVRN-App und unter www.vgmt.de. Rund um die Uhr erreichbar ist die telefonische Fahrplanauskunft und Ruftaxizentrale unter der Servicenummer 0621/1077077. Das VGMT-Team ist während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle in Lauda oder telefonisch unter der Nummer 09343/62140 erreichbar.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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