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Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2020 werden nach aktueller Planung ab Montag, 18. Mai, versandt. Der fällige Betrag muss dann an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Alternativ wird es möglich sein, ein SEPA-Mandat zu erteilen, um den Betrag für 2020 und die kommenden Jahre bequem einziehen zu lassen. „Derzeit gibt es für die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Bezahlung der Müllgebühr für 2020 jedoch nichts zu veranlassen“, stellt der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Dr. Walter Scheckenbach, klar.
Mit den Vorbereitungen für das neue „Identsystem“ in der Abfallwirtschaft wurde bereits im vergangenen Jahr begonnen. Sämtliche Restmüll-, Biomüll- und Papiergefäße im Landkreis wurden jeweils mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Auf diese Weise können alle Tonnen eindeutig identifiziert und einem bestimmten Haushalt zugeordnet werden. Daher wird vom „Identsystem“ gesprochen. Anhand einer Nummer auf dem Chip erkennt das Sammelfahrzeug künftig, ob die Gebühr für die Tonne entrichtet wurde. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt sie ungeleert stehen. Doch diese Möglichkeit wird vorläufig noch nicht angewandt.
Erst muss Schritt zwei des neuen Konzeptes vollständig umgesetzt sein. Dazu gehört, dass seit diesem Jahr niemand mehr zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung gehen muss, um eine Müllmarke zu kaufen. Stattdessen werden sämtliche Haushalte Gebührenbescheide erhalten. Zu Jahresbeginn wurden bereits an alle Haushalte Mustergebührenbescheide verschickt. Darin war nachzulesen, welche mit elektronischen Chips ausgestatteten Tonnen für den jeweiligen Haushalt beim AWMT jeweils erfasst waren. Die Bürgerinnen und Bürger wurden gebeten, fehlerhafte Angaben in den Musterbescheiden zu melden. „Leider mussten viel mehr Angaben korrigiert werden als wir ursprünglich angenommen habe. Ebenso haben viele Haushalte bereits auf Grund des Mustergebührenbescheids ein SEPA-Mandat erteilt. Die Bearbeitung der zahlreichen Rückmeldungen und die Erfassung der bereits vorliegenden SEPA-Mandate ist nun eine große Herausforderung, die der AWMT aktuell mit personeller Unterstützung aus dem Landratsamt und mit Zeitarbeitskräften meistern will“, beschreibt Dr. Scheckenbach das Vorgehen.
In diesem Zusammenhang weist er auch darauf hin, dass auf dem Musterbescheid der 3. April als Zahlungstermin genannt war. „Wir wissen bereits heute, dass dieser Termin nicht mehr aktuell ist“. Nach aktueller Planung werden die Gebührenbescheide erst ab 18. Mai versendet. In den Bescheiden wird der korrekte Zahlungstermin genannt werden. „Und natürlich müssen die Bürgerinnen und Bürger erst bezahlen, wenn ihnen die Bescheide mit dem tatsächlichen Zahlungstermin vorliegen“, stellt er klar.
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