Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Geschehnisse in der Ukraine und der Aufnahme von geflüchteten Personen bietet das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ein Bürgertelefon für Fragen aus der Bevölkerung an. Die Telefonnummer lautet 09341/82-4010. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar.
Das Landratsamt bietet darüber hinaus fortlaufend aktualisierte Informationen und Links unter www.main-tauber-kreis.de/ukraine an. Dort gibt es zum Beispiel ein Formular, das geflüchtete Personen bei der Ausländerbehörde einreichen sollten, um im Ausländerzentralregister (AZR) registriert zu werden.
Zudem hat die Landkreisverwaltung ein Merkblatt ausgearbeitet, das die Vorgehensweise von der Anmeldung der geflüchteten Person bei der Kommune über die Registrierung bei der Ausländerbehörde bis hin zur Leistungsgewährung beschreibt.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten können oder keine ausreichenden Hilfen von Dritten erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ebenso kann medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und die Ausstellung einer Anlaufbescheinigung beziehungsweise die Beantragung oder Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Alle hierfür erforderlichen Unterlagen finden die betroffenen Personen ebenfalls auf der Webseite der Landkreisverwaltung.
Dort können auch Informationsmaterialien zu Impfungen gegen das Coronavirus sowie die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen in ukrainischer Sprache abgerufen werden.
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