Main-Tauber-Kreis : Corina Stegmüller ist erste Kehrbezirksinhaberin im Kreis

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Übergabe des Kehrbezirks Main-Tauber-Kreis Nr. 9 vom Vater auf die Tochter Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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Der langjährige Inhaber des Kehrbezirks Main-Tauber-Kreis Nr. 9, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Peter Gebauer, wurde am Mittwoch im Landratsamt Main-Tauber-Kreis vom Ersten Landesbeamten Christoph Schauder in den Ruhestand verabschiedet. Der Kehrbezirk beinhaltet Teile von Creglingen und Weikersheim. Schauder würdigte Gebauers Arbeit, die er in fast 30 Jahren in Creglingen und Weikersheim zum Wohle der Allgemeinheit geleistet hat. Ebenso würdigte er die langjährige gute Zusammenarbeit mit dem Landratsamt. Verbunden hiermit waren die besten Wünsche für die Zukunft, vor allem Gesundheit.

In Sachsen, genauer in Zittau, ist Peter Gebauer geboren und aufgewachsen. Im Alter von 16 Jahren begann er seine Lehre zum „Essenkehrer“, wie es im DDR-Deutsch hieß. 1972 hatte der Schornsteinfeger seinen Gesellenbrief in der Tasche, 1978 den Meisterbrief. Nach der Ausreise aus der DDR im Jahr 1984 kamen die Gebauers über Gießen, Raststatt und Öhringen nach Bad Mergentheim.

Im Jahr 1986 erfolgte die Bestellung Peter Gebauers zum Bezirksschornsteinfegermeister für den Kehrbezirk Karlsruhe-Stadt, weshalb die Familie für fünf Jahre dorthin zog. Im Jahr 1991 wurde Peter Gebauer für den Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 9 bestellt, welchen er bis Ende Januar dieses Jahres verwaltete. Er hat in seiner Laufbahn sechs Schornsteinfeger ausgebildet.

Als neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk Main-Tauber-Kreis Nr. 9 hat das Landratsamt nunmehr die Tochter von Peter Gebauer, Corina Stegmüller, bestellt. Somit wechselt die Kehrbezirksverwaltung nach öffentlicher Ausschreibung vom Vater auf die Tochter. Diese war in den vergangenen 24 Jahren Mitarbeiterin im Betrieb ihres Vaters. Erstmals geht damit im Main-Tauber-Kreis eine Kehrbezirksverwaltung auf eine Frau über. Schauder beglückwünschte die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin Stegmüller zu ihrer künftigen, verantwortungsvollen Tätigkeit und wünschte dafür viel Erfolg. Er versprach einen „kurzen Draht zum Landratsamt, wenn einmal der Schuh drückt“.

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin ist nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auf sieben Jahre befristet. Eine Wiederbestellung des Kehrbezirksinhabers nach Ablauf der sieben Jahre ist nach erneuter öffentlicher Ausschreibung des Kehrbezirks zulässig. Der Kehrbezirk mit rund 2500 Gebäuden wurde räumlich nicht verändert.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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