
Acht neue Fälle von Coronavirus-Infektionen bestätigt (Zahlen 17. April) -Besondere Richtlinie für Infektionsschutz auf Baustellen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 17. April, acht neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 320. Die neu infizierten Personen befinden sich teils in häuslicher, teils in stationärer Isolation. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.
Die 320 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 104 (+1), Boxberg: 9 (+1), Creglingen: 16, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 22 (+4), Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 24 (+1), Niederstetten: 29, Tauberbischofsheim: 22, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 17 (+1) und Wittighausen: 4.
191 wieder genesene Patienten
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 191 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 40, Boxberg: 4, Creglingen: 12, Freudenberg: 3, Großrinderfeld: 7, Grünsfeld: 5, Igersheim: 10, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 22, Tauberbischofsheim: 16, Weikersheim: 25, Werbach: 5, Wertheim: 13, Wittighausen: 1.
Quarantäne für weitere vier Pflegeheime aufgehoben
Die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne für das Pflegeheim St. Josef mit angeschlossenem Wohnbereich St. Martin in Königheim konnte wieder aufgehoben werden, ebenso die Quarantäne in den Pflegeheimen Haus Sonnenblick, Hospital zum Hl. Geist und Carolinum in Bad Mergentheim. Aktuell steht mit dem Johann-Benedikt-Bembé-Stift in Bad Mergentheim noch ein Pflegeheim im Main-Tauber-Kreis unter Quarantäne.
Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Richtlinie zur Eindämmung der Übertragung des Coronavirus auf Baustellen herausgegeben. In der Richtlinie werden die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung konkretisiert.
Auf Baustellen gilt beispielsweise das verpflichtende Einbinden des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators in die Planung und Durchführung des Bauvorhabens. Eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung für den Sonderfall einer Infektionsgefährdung durch das Coronavirus ist ebenso Pflicht. Abstandsregeln sind wo immer möglich einzuhalten. Deshalb ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten während der Arbeit untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen. Gemeinsame Fahrten in einem Fahrzeug sollten so weit wie möglich vermieden werden. Die Anzahl der Beschäftigten, die gemeinsam in einem Fahrzeug unterwegs sind, ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Notwendige Fahrgemeinschaften sind nach Gewerken zu trennen.
Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten. Wo immer möglich ist eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern in der Nähe der Arbeitsplätze bereitzustellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass Pausenräume oder -bereiche über leicht zu reinigende Oberflächen verfügen, die täglich gereinigt werden. In diesen Räumen sollen Kontakte verschiedener Gewerke unterbleiben.
Alle Beschäftigten sind auf der Baustelle über einzuhaltende Schutzmaßnahmen zu informieren und Baustellenordnungen sind entsprechend zu ergänzen. Die Kontaktdaten aller Beschäftigten, die die Baustelle betreten und verlassen, sind sicherzustellen und müssen verfügbar sein. Die Regeln gelten für Baustellen im öffentlichen Raum, auf Betriebsarealen und auch für private Bauten. Die Richtlinie ist unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus zu finden.