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Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 5. Juni) – Bäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Freitag, 5. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 398. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 384 wieder genesen. Derzeit sind noch vier Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Wieder Schwitzen im Fitness-Studio
Seit dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich, ab dem 6. Juni dürfen Bäder nach strengen Vorgaben wieder öffnen. Landrat Reinhard Frank appelliert in diesem Zusammenhang an Sportler und Badefreunde, die Regeln einzuhalten: „Die Situation ist immer noch dynamisch, der Gesundheitsschutz hat nach wie vor absolute Priorität.“
Prinzipiell dürfen jetzt alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten wieder öffnen – egal ob drinnen oder draußen. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen Kurse anbieten. Während des gesamten Trainings und bei allen Übungen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Sportlerinnen und Sportlern eingehalten werden. Mehr Nähe darf auch beim Sport nur dann sein, wenn die Personen in gerader Linie verwandt sind, wenn es sich um Geschwister oder deren Nachkommen handelt oder die Personen ohnehin in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Sportarten, die zwingend nahen Kontakt erfordern, dürfen weiter nicht ausgeübt werden.
Werden während des Trainings Raumwege zurückgelegt, dürfen Gruppen von höchstens zehn Personen trainieren. Außerdem muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass jeder Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Verbleiben die Sportlerinnen und Sportler beim Training hingegen auf einem festen Platz, genügt eine Fläche von mindestens zehn Quadratmetern. Beim Tanzen in Gruppen von maximal zehn Personen oder zehn festen Paaren müssen mindestens 25 Quadratmeter pro Person bzw. Paar zur Verfügung stehen.
Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, müssen alle Kontakte rund um die Sportstätte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Ansammlungen im Eingangsbereich oder vor der Getränkeausgabe dürfen nicht sein. Falls die Toiletten zu klein sind, um den Mindestabstand einhalten zu können, dürfen diese nur zeitlich versetzt betreten werden. Alle weiteren Gemeinschaftsbereiche wie Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, Wellness- und Saunabereiche, müssen geschlossen bleiben. Damit die Gesundheitsämter Infektionsketten im Zweifel nachverfolgen können, müssen alle Sportler Namen und Kontaktdaten angeben, um trainieren zu dürfen. Dafür wie auch für die Einhaltung der weiteren Hygienemaßnahmen sind die Betreiber der Sportstätten verantwortlich.
Schwimmbäder dürfen ab 6. Juni öffnen
Schwimmbäder dürfen seit Dienstag, 2. Juni, unter Auflagen für Schwimmkurse, Schwimmunterricht, zur Prüfungsvorbereitung sowie für Trainingseinheiten von Sportvereinen öffnen. Für die Allgemeinheit können Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang ab 6. Juni unter strengen Auflagen betrieben werden.
Betreiber von Bädern müssen hierfür ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept festlegen. Demnach ist die Anzahl der am Badebetrieb teilnehmenden Personen zu beschränken. So kann beispielsweise im Schwimmerbecken die Wasserfläche mit geeigneten Markierungen in einzelne Bahnen unterteilt werden. Diese können auf 50 Meter Bahnlänge von maximal zehn Personen mit Abstand gleichzeitig genutzt werden. Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen.
Auf Liegewiesen und Liegeflächen müssen zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Falls Räumlichkeiten, insbesondere Toiletten, die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen, ist die Anzahl der Personen, die diese gleichzeitig benutzen dürfen, zu beschränken. Kontakte außerhalb der Schwimmbecken und der einzelnen Attraktionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Schwimmkurse und Schwimmunterricht, einschließlich Trainingseinheiten und Angebote von Sportvereinen, dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen.
Der Bad-Betreiber muss, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde, Kontaktdaten bei den Nutzerinnen und Nutzern erheben und vier Wochen speichern, außerdem Datum sowie Beginn des Besuchs unter Angabe der maximal zulässigen Badezeit entsprechend des gekauften Tickets. Für den Besuch ist die Angabe der Kontaktdaten zwingend. Alle Auflagen finden sich in der Corona-Verordnung für Sportstätten unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus.
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