Main-Tauber-Kreis : Coronavirus Infektionen – Aktueller Stand 06.08.2020 – Maskenpflicht an Schulen – Corona-Verordnung aktualisiert

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Corona Covid  Mask Nose Mask  - soumen82hazra / Pixabay
soumen82hazra / Pixabay

Zwei Tage ohne neue Coronavirus-Infektionen (Zahlen 5./6. August) – Maskenpflicht an Schulen

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 5., und Donnerstag, 6. August, keine neuen Fälle von Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis weiter bei 470. Drei weitere Personen sind wieder genesen. Damit steigt die Zahl der überstandenen Infektionen auf 435.

Derzeit sind 24 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 4, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 11, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 3, Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 0.

Land aktualisiert Corona-Verordnung

Das Land Baden-Württemberg hat die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rechtzeitig die notwendige Planungs- und Regelungssicherheit erhalten, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung ansonsten zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären. Gleichzeitig wurden an einzelnen Stellen Korrekturen vorgenommen, die laut Mitteilung des Landes vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen.

Festgelegt wurde, dass ab 14. September 2020 an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.

Auch auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Bei Besuchen in Gaststätten, Fitnessstudios, Friseursalons und anderen Einrichtungen müssen weiterhin Kontaktdaten hinterlassen werden. Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wurde gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – nach Ansicht des Landes häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entspricht.

Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.

In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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