Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 8. Juni) – Auflagen für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Montag, 8. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 398. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 387 wieder genesen. Derzeit ist noch eine Person aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Der Betrieb von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ist seit 2. Juni wieder zulässig. Voraussetzung für den Betrieb ist die Einhaltung eines einrichtungsspezifischen Betriebs-, Raum- und Nutzungskonzepts. Vorzuhalten sind darüber hinaus ein Gesundheitskonzept mit Hygiene-, Schutz- und Abstandsmaßnahmen, ein angepasstes Personaleinsatzkonzept und ein Aufklärungskonzept.
Zulässig ist der eingeschränkte Betrieb mit in der Regel jeweils fünf Tages- oder Nachtpflegegästen. Dabei ist mindestens die Versorgung unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft und einer weiteren Hilfskraft sicherzustellen. Die Leitung der Einrichtung hat die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer zu reduzieren, wenn die Einhaltung des Gesundheitskonzepts dies erfordert.
Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, dürfen nicht am Betrieb teilnehmen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind oder wenn sie Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Sofern durch den eingeschränkten Betrieb die Platzkapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, entscheidet die Leitung der Einrichtung über die Vergabe der Plätze. Soweit möglich, sollen Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende selbst die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sicherstellen.
Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de