Main-Tauber-Kreis : Coronavirus Infektionen – Aktueller Stand 13.06.2020 – Regeln für religiöse Veranstaltungen und Bestattungen

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Forced Vaccination Vaccination  - PixxlTeufel / Pixabay
PixxlTeufel / Pixabay

Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 13. Juni) – Regeln für religiöse Veranstaltungen und Bestattungen

Im Main-Tauber-Kreis wurde am Samstag, 13. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 399. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 387 wieder genesen. Derzeit sind noch zwei Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.

Corona-Verordnung für Gottesdienste

Die Corona-Verordnung für Gottesdienste und weitere religiöse Veranstaltungen sowie Bestattungen wurde vom Land zuletzt am 11. Juni geändert. In für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften gibt es keine fixe Obergrenze für die Zahl der Besucher, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Ausgenommen von der Abstandsvorgabe sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

Körperkontakte und die Verwendung von Gegenständen, die von mehreren Personen genutzt werden, sind so weit wie möglich zu vermeiden. Ein Trinken aus einem gemeinsamen Gefäß, etwa bei einer Kelchkommunion, ist ausgeschlossen.

Bei religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen unter freiem Himmel soll die Gesamtzahl von 100 Teilnehmenden nicht überschritten werden. Staatlicherseits ist das Führen einer Teilnehmerliste bei Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen nicht vorgesehen. Die örtlichen Behörden können jedoch verlangen, dass solch eine Liste geführt wird.

Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Bestatter und weitere Mitarbeiter sind hierbei nicht mitzuzählen, sofern sie mit der Trauergemeinde nicht in unmittelbaren Kontakt kommen. Außer bei Bestattungen ist für jeden Veranstaltungsort ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.

Quelle : Main-Tauber-kreis.de

S RAY PreSale Store