Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 20. Juni) – Auflagen für den Betrieb von Fern- und Reisebussen
Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Samstag, 20. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 399. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 387 wieder genesen. Derzeit sind noch zwei Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Corona-Verordnung für Reisebusse
Der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr und von Fernbussen ist mit strengen Auflagen seit 15. Juni wieder möglich. Busunternehmen müssen hierfür ein angebotsspezifisches Hygienekonzept festlegen. Durch Aushang am Bussteig sowie innerhalb des Reisbusses sind die Vorgaben übersichtlich darzustellen, welche die Fahrgäste betreffen. Zu Beginn der Fahrt ist zudem über eine Durchsage auf die in dem Reisebus geltenden Vorgaben hinzuweisen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, sind von einer Beförderung auszuschließen. Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen abzusondern. Er sowie seine Begleitpersonen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen sobald wie möglich die Busreise abbrechen.
Fahrgäste, die nicht zur Einhaltung der in dem Reisebus geltenden Abstands- und Hygienevorgaben bereit sind, dürfen nicht befördert werden. Zudem kann ein Fahrgast die Busreise nur antreten, wenn er dem Anbieter seine Kontaktdaten zur Verfügung stellt. Diese sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde zu erheben.
Jedem Fahrgast ist durch das Busunternehmen ein bestimmter Sitzplatz zuzuweisen. Reisegepäck wird ausschließlich vom Fahr- und Betriebspersonal in den Gepäckraum ver- und entladen. Außerhalb des Reisebusses und beim Zu- und Ausstieg ist, wo immer möglich, 1,5 Meter Abstand zwischen Personen, die nicht einem Haushalt angehören, einzuhalten. Während der Fahrt sind Fahrgäste ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und Mitglieder des Fahr- und Betriebspersonals verpflichtet, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Der Fahrer kann auf eine Maske verzichten, wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz besteht, etwa durch eine Plexiglas-Abtrennung seines Platzes.
Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Das Busunternehmen hat ausreichende Möglichkeiten zur Reinigung der Hände zur Verfügung zu stellen. Nach der Fahrt werden durch das Fahr- und Betriebspersonal Kontaktstellen, insbesondere Haltegriffe, Armlehnen und Klapptische, mit einem geeigneten Reinigungsmittel gereinigt oder desinfiziert. Dafür muss ein Reinigungsplan festgelegt werden.
Die Busunternehmen haben eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Lüftungsanlagen sicherzustellen. Im Bus dürfen durch das Betriebspersonal nur verpackte Speisen und Getränke ausgegeben werden. Ausgabe und Verzehr von Speisen und Getränken richten sich insbesondere nach der Corona-Verordnung für Bordgastronomie.
Beschäftigte sind vom Arbeitgeber umfassend zu informieren und zu schulen, die persönliche Hygiene der Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen. Eingesetzte Utensilien sind regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu desinfizieren.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de