Keine neue Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 27. Juni) – Land halbiert Zahl der Verordnungen
Im Main-Tauber-Kreis wurde auch am Samstag, 27. Juni, kein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen weiter bei 399. Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 387 wieder genesen. Derzeit sind noch zwei Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 1. Juli. Sie ist nicht nur komplett neu gestaltet und übersichtlicher als zuvor, sondern es entfallen damit auch viele Beschränkungen. Sie regelt viele Dinge allgemein, die bisher in Einzelverordnungen der unterschiedlichen Ministerien festgelegt waren. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht für bestimmte Branchen oder Hygieneanforderungen. Diese Bestimmungen wurden nun vereinheitlich.
In diesem Zug entfallen viele der bisherigen Einzelverordnungen. Einige bleiben inhaltlich unverändert, werden aber formal angepasst. Andere werden auch inhaltlich überarbeitet oder ganz neu geschaffen. Damit sinkt die Zahl der gültigen Einzelverordnungen ab 1. Juli um die Hälfte von 28 auf nur noch 14.
Im Bereich Bildung gibt es künftig noch drei Verordnungen: die Verordnung Schule zum eigentlichen Schulbetrieb in der Fassung ab 29. Juni, eine angekündigte Neufassung der Pandemie-Prüfungsverordnung zu Besonderheiten bei Leistungsfeststellung, Abschlussprüfungen und Versetzungsentscheidungen sowie die Verordnung Musikschulen und Jugendkunstschulen in der neuen Fassung ab 1. Juli.
Den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens werden künftig noch vier Corona-Verordnungen regeln. Die Verordnung zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und die Verordnung zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wurden inhaltlich überarbeitet in neuen Fassungen ab dem 1. Juli. Nur formal angepasst wird die Verordnung Werkstätten für behinderte Menschen. Sie tritt dann am 22. Juli außer Kraft. Ferner wird der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für Flüchtlinge künftig durch eine neue Schutzverordnung geregelt. Eine solche Einrichtung gibt es im Main-Tauber-Kreis jedoch nicht mehr.
Im Bereich Reise und Freizeit sinkt die Zahl der Verordnungen künftig ebenfalls auf vier. Hier wird die Einreise-Quarantäne-Verordnung nur noch formal angepasst und tritt dann bereits am 14. Juli außer Kraft. Inhaltlich überarbeitet wurde die Corona-Verordnung Reisebusse in der neuen Fassung ab 1. Juli. Für den Besuch von Bädern und Saunen gilt künftig eine gemeinsame Verordnung. Neu hinzu kommt eine Verordnung zum Beherbergungsverbot. Künftig ist demnach die Beherbergung von Gästen untersagt, wenn sie aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen kommen. Das Beherbergungsverbot bezieht sich auf Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie auf vergleichbare Einrichtungen.
Die Regelungen für den Bereich Sport wurden nun in einer statt bisher drei Verordnungen zusammengeführt.
Nur für die interne Arbeit der Behörden von Bedeutung sind ferner die Verordnungen Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitung. Diese werden lediglich formal angepasst und treten dann am 31. August außer Kraft.
Alle öffentlich relevanten, derzeit und ab 1. Juli geltenden Verordnungen stehen unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus zum Abruf zur Verfügung.