Main-Tauber-Kreis : Drei neue Coronavirus-Infektionen bestätigt – Quarantänen sind zwingend einzuhalten – Wertheim Test-Ergebnisse ausstehend

Zahlen 24. Juli

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Drei neue Coronavirus-Infektionen bestätigt (Zahlen 24. Juli) – Quarantänen sind zwingend einzuhalten

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 24. Juli, drei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Stadt Boxberg. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis bei 451. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Ihre Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die neuen Fälle stehen gesichert im Zusammenhang mit einer bekannten Infektionsquelle, ebenso wie fast alle seit dem 14. Juli gemeldeten Fälle.

Zwei Gruppen des Evangelischen Kindergartens Boxberg in Quarantäne

Aufgrund der Neuinfektionen mussten zwei Gruppen des Evangelischen Kindergartens Boxberg unter Quarantäne gestellt werden. Dies betrifft auch die dort eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 390 wieder genesen. Derzeit sind 51 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 5, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 1, Külsheim: 0, Königheim: 2, Lauda-Königshofen: 5, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 31, Weikersheim: 0, Werbach: 4, Wertheim: 2 und Wittighausen: 0.

Amtliche Quarantäne wesentlicher Baustein der Pandemie-Bekämpfung

Das Gesundheitsamt und der Arbeitsstab Corona im Landratsamt weisen darauf hin, dass amtlich angeordnete häusliche Quarantänen zwingend eingehalten werden müssen. „Die konsequente Isolierung von Infizierten und ihren engeren Kontaktpersonen ist einer der wichtigsten Bausteine zur Bekämpfung der Pandemie. Dies gilt umso mehr, als derzeit weder ein Impfstoff noch wirksame Medikamente gegen eine COVID19-Erkrankung zur Verfügung stehen“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes. Das Interesse des Einzelnen an seiner Bewegungsfreiheit müsse hier eindeutig vor dem Interesse des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung zurückstehen. Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis appelliert er an die Vernunft jedes einzelnen: „Es muss im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Eine Eindämmung des Virus durch konsequente Isolierung von Betroffenen schützt Gesundheit und Leben. Es trägt dazu bei, dass der Alltag für die breite Bevölkerung möglichst normal gestaltet werden kann, keine neuen Beschränkungen für die Allgemeinheit notwendig werden und weitere wirtschaftliche Schäden bestmöglich vermieden werden.“

Für das neuartige Coronavirus wird derzeit eine Inkubationszeit von 14 Tagen angenommen. Dies bedeutet, dass zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten der ersten Symptome 14 Tage vergehen können. In dieser Zeit kann eine infizierte Person sich vollkommen gesund fühlen, aber dennoch andere Personen anstecken. „Daher muss eine häusliche Quarantäne stets für 14 Tage ab der letzten ermittelten Ansteckungsmöglichkeit amtlich angeordnet werden. Dieser Zeitraum ist auch bei negativem Testergebnis nicht verhandelbar“, macht Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elisabeth Krug deutlich.

Ein negatives Testergebnis nach einem Abstrich ist leider kein Grund, eine Quarantäne vorzeitig aufzuheben. Es kann sein, dass sich während der Inkubationszeit noch nicht genügend Virenlast im Körper angesammelt hat, damit der Test ausschlägt und ein positives Ergebnis bringt. Daher muss die 14-Tages-Frist in jedem Fall abgewartet werden.

Die häusliche Quarantäne ist absolut strikt. Das Verlassen der Wohnung bzw. des damit verbundenen Grundstücks ist verboten und nur in medizinischen Notfällen oder bei einem Haus- bzw. Wohnungsbrand und ähnlichen Schadensfällen erlaubt. Besuch darf nicht empfangen werden. „Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet“, stellt Stabsleiter Schauder klar. Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen regelmäßiger Anrufe nicht nur, wie der Gesundheitszustand von Infizierten ist, sondern auch, ob eine angeordnete Isolation eingehalten wird. Bekannt gewordene Verstöße werden den zuständigen Polizeibehörden gemeldet.

Quelle : main-tauber-kreis.de

S RAY PreSale Store