Main-Tauber-Kreis : Eine neue Coronavirus-Infektion – Stand 26. August – Abstrichzentrum im Landkreis besteht weiter 

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Ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 26. August) – Übersichtskarte zu Corona-Ambulanzen

Im Main-Tauber-Kreis wurde am Mittwoch, 26. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Tauberbischofsheim und befindet sich als Kontakt zu einem bekannten Fall bereits in häuslicher Isolation, die Kontakte wurden ermittelt. Für sie wurde ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 503.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind vier weitere und damit insgesamt 473 wieder genesen. Derzeit sind 19 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 1, Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 1, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 5, Tauberbischofsheim: 2 (+1), Weikersheim: 2, Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 0.

Abstrichzentrum im Landkreis besteht weiter

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat angekündigt, aufgrund des ansteigenden Infektionsgeschehens wieder in allen Stadt- und Landkreisen Corona-Abstrichstellen zu schaffen. „Im Main-Tauber-Kreis ist es dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit der KVBW und ihren Verantwortlichen vor Ort sogar gelungen, das Abstrichzentrum seit März durchgehend zu betreiben, so dass wir es nun nicht von neuem aufbauen müssen“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona.

Darüber hinaus stellt die KVBW in Baden-Württemberg mittlerweile mehr als 700 Corona-Schwerpunktpraxen für die Betreuung von Patienten mit typischen Corona-Symptomen zur Verfügung. Eine Übersicht zu den Anlaufstellen ist unter http://coronakarte.kvbawue.de zu finden. Für den Main-Tauber-Kreis werden hier neben dem Abstrichzentrum in Bad Mergentheim derzeit für Erwachsene die Praxen Dr. med. Rechenberg und Schäfer in Wertheim und Dr. med. Joachim Michel in Weikersheim sowie für Kinder die Praxen Dr. med. Karl Schmitt in Bad Mergentheim und Dres. med. Kipp und Müller in Bad Mergentheim, Stadtteil Markelsheim, aufgeführt.

Personen mit typischen COVID-19-Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust können sich darüber hinaus, aber jeweils ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung, beim niedergelassenen Haus- oder Kinder‐ und Jugendarzt vorstellen. Diese verweisen sie dann gegebenenfalls an eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine Abstrichstelle. Personen ohne Symptome, die entsprechend der Teststrategie des Landes Anspruch auf einen Test haben, können ebenfalls auf Vermittlung des Hausarztes in einer Corona-Abstrichstelle vorstellig werden oder nach Terminvereinbarung eine Corona-Schwerpunktpraxis in Wohnortnähe aufsuchen.

Die bisherige Fieberambulanz in der ehemaligen Tagesklinik in Bad Mergentheim übernimmt seit 1. August die Aufgabe des zentralen Abstrichzentrums für den Main-Tauber-Kreis.

Kostenfrei testen lassen können sich folgende symptomlose Personengruppen:

  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten (Testpflicht innerhalb von 72 Stunden)
  • Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten (freiwillig innerhalb von 72 Stunden)
  • Personen, die durch das Gesundheitsamt hierzu aufgefordert wurden
  • Personen mit einer Meldung „erhöhtes Risiko“ über die Corona-Warn-App
  • Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen (bis 30. September)
  • Menschen, die vor einer Aufnahme in eine Pflege- oder Behinderteneinrichtung stehen

Corona-Tests aus anderen Gründen, zum Beispiel vor Reisen und Familienfeiern, sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen selbst organisiert und die Kosten selbst getragen werden.

Die Teststationen an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen stellen ein zusätzliches Angebot dar, sich relativ schnell und unkompliziert nach der Rückkehr von Reisen testen zu lassen. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich zusätzlich zur Testung unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben und dies der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. Nach Vorlage eines negativen Testbefundes kann die Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Quarantänepflicht vorzeitig aufheben. 

Generell gilt, dass der Corona-Test nur eine Momentaufnahme darstellt. Auch danach muss der Getestete wachsam bleiben und bei Symptomen wie Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust sofort telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder einer Corona-Schwerpunktpraxis aufnehmen.

 

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

Anmerkung Redaktion : „…Nach Vorlage eines negativen Testbefundes kann die Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Quarantänepflicht vorzeitig aufheben. …“ …Warum nur kann ???

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