Main-Tauber-Kreis : Erneut neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt – Entschädigungsanträge können online gestellt werden

Stand 10.05.2020

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Wertheim am Main , Rathaus Foto:RayMedia.de

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Eingeschränkter Publikumsverkehr

Um zu einer Verlangsamung der weiteren Verbreitung von Coronavirus-Infektionen beizutragen und die Mitarbeitenden sowie sensible Arbeitsbereiche zu schützen, bleiben seit Mittwoch, 18. März, alle Ämter des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Telefonische Voranmeldung notwendig

Seitdem gilt, dass persönliche Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken und nur nach telefonischer Voranmeldung möglich sind. Seit Montag, 27. April, werden Termine bis auf weiteres auch während der Servicezeiten am Nachmittag angeboten (montags bis mittwochs bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr). Für das Gesundheitsamt gilt die komplette Aussetzung des Publikumsverkehrs unverändert weiter.

Sind die Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden. Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 09341/82-0 erreichbar, die stark nachgefragten Bereiche Verkehrsamt/Zulassungsstelle unter 09341/82-4001 sowie Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT) unter 09341/82-4002. Es wird gebeten, Anliegen vorwiegend per Telefon, E-Mail und über Onlinedienste zu klären.

Bei Bedarf Mund-Nasen-Bedeckung tragen

Im Publikumsverkehr ist generell zu beachten, dass grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten ist. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nur, wenn im Gespräch zwischen Kunden und Mitarbeiter der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und auch keine Einrichtungen wie zum Beispiel Plexiglaswände vorhanden sind. In solchen Fällen werden Kunden des Landratsamtes bereits bei der Terminvereinbarung darauf hingewiesen, dass eine Vorsprache nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist. Ohne einen solchen Schutz müssen sie konsequent abgewiesen werden.

In der derzeitigen Situation sind Wartezeiten für Besucherinnen und Besucher unvermeidbar – das Landratsamt bittet um Verständnis. Priorität hat die Erledigung des hohen Arbeitsaufkommens in allen Fragen, welche die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens betreffen.

Recyclinghöfe und Kompostplätze

Die Recyclinghöfe und Kompostplätze sowie die Deponie Heegwald in Dörlesberg stehen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Allerdings bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) darum, diese vor dem Hintergrund der Coronavirus-Situation nur für die nötigsten Entsorgungen zu nutzen und folgende Regelungen zu beachten:

  • Maskenpflicht: Ein Zutritt ohne Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht möglich
  • Die Zahl der Benutzer einer der Entsorgungseinrichtungen ist auf maximal drei Personen zur gleichen Zeit beschränkt.
  • Die Wartenden müssen in ihren Anlieferfahrzeugen sitzen bleiben, bis sie in den Hof eingelassen werden.
  • Das Entladen soll zügig erfolgen. Die Materialen sind vorsortiert anzuliefern. Unsortierte Anlieferungen werden zurückgewiesen.
  • Auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Benutzern und dem Personal der Entsorgungseinrichtungen ist zwingend zu achten.
  • Anfallende Gebühren sollten nach Möglichkeit abgezählt mitgeführt werden.

Mehr Informationen zu den Entsorgungseinrichtungen.

English Version

All departments of the Landratsamt are currently closed to the public. Our employees can still be reached by phone and mail. Urgent personal appointments that cannot be postponed are only possible after prior telephone registration under the central number 09341/82-0 resp. vehicle registration office under 09341/82-4001 as well as AWMT under 09341/82-4002.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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